Opt-out-Modell könnte EPA-Nutzung befeuern |
Der Zugriff auf die EPA-Daten sollte den Angehörigen der dafür legitimierten Gesundheitsberufe grundsätzlich ohne gesonderte Freischaltung möglich sein. Die Gutachter empfehlen, Zugriffsrechte nach Berufsgruppen differenziert zu vergeben, also zum Beispiel für Ärzte, Pflegekräfte und Apotheker. Die Zugriffsrechte seien dabei immer zeitlich zu befristen.
Sowohl die Widerspruchsmöglichkeiten als auch der generelle Zugang zur EPA müsse für die Versicherten niedrigschwellig und multimodal – also online, mobil und analog – gestaltet sein. Ferner sollten die Versicherten den EPA-Inhalt auf der Ebene der einzelnen Dokumente steuern können. Auch die Widerspruchsmöglichkeiten müssten die Versicherten auf verschiedenen Wegen wahrnehmen können. Auf fachkundigen Rat sollten sie zurückgreifen können, wenn es darum gehe zu entscheiden, ob Gesundheitsdaten aus der Akte gelöscht oder generell oder für einzelne Behandler ausgeblendet werden sollen.
Zu überlegen sei ferner die Einrichtung eines »Notfallmodus«, mit dem im Notfall die relevanten ausgeblendeten Daten wieder sichtbar gemacht würden. Nicht zuletzt fordern die Gutachter, die Umstellung von der Opt-in-Regelung auf ein Opt-out-Modell mit einer zielgruppengerechten Kommunikationskampagne zu begleiten.