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EU-HTA-Verordnung

Nutzenbewertung wird europäisch

Schnellere Verfügbarkeit neuer Therapien und keine unnötige Doppelarbeit in den einzelnen Mitgliedstaaten mehr – das hat sich die Europäische Union (EU) auf ihre Fahnen geschrieben, als 2018 die Pläne für eine gemeinsame europäische Nutzenbewertung neuer Therapien konkret wurden. Seit drei Jahren beschäftigt sich der europäische Gesetzgeber damit, nun hat das Vorhaben die letzte politische Hürde genommen.
Cornelia Dölger
14.12.2021  17:30 Uhr
Europa muss bei Innovationen »ein paar Meter aufholen«

Europa muss bei Innovationen »ein paar Meter aufholen«

Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) betonte heute, Europa müsse im internationalen Innovationswettbewerb »ein paar Meter aufholen«. Dies funktioniere nur, wenn Kompetenzen gebündelt würden. Weil die neue europäische Nutzenbewerbung eben dies verspreche, sei sie »ein guter Schritt«, teilte vfa-Präsident Han Steutel mit. Mit der neuen Verordnung könnten Verfahren effizienter gestaltet werden, sodass parallele Mehrfacharbeiten in den Mitgliedstaaten überflüssig würden. Nun stehe also der »Rohbau«, »aber jetzt beginnt der Innenausbau«, so Steutel weiter. Dazu müssten sich die nationalen Bewertungsinstanzen der Länder auf eine gemeinsame Methode und akzeptierte Praxis einigen. Ähnlich wie G-BA-Chef Hecken stellte sich der vfa-Präsident dabei die Frage nach der Verwertbarkeit von Daten. »Fundamental« sei die Frage, welche Informationen als Evidenz gewertet werden könnten, um sie zu berücksichtigen.

Die Verordnung hat dabei keine Auswirkungen auf die nationalen Erstattungsbeträge. Diese werden auch künftig national festgesetzt und sich unterscheiden. »Das ist auch richtig so«, wertete der vfa. »Denn Rumänien hat eine ganz andere Kaufkraft als etwa Schweden.« Künftig würden aber Rumänien und Schweden - wie alle anderen Mitgliedstaaten auch - zur selben Zeit die europaweit aufbereiteten Daten zur Verfügung haben, die sie für Erstattungsfragen brauchten, so der Verband. Auch der Europaabgeordnete Peter Liese hält es für den richtigen Weg, dass die Mitgliedstaaten weiter selbstständig entscheiden können, ob sie ein Arzneimittel oder Medizinprodukt erstatten oder nicht. »Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen«, so der EVP-Politiker auf seiner Website. Eine gemeinsame wissenschaftliche Basis in Europa erhöhe aber den Druck, die Entscheidung nach wissenschaftlichen Kriterien zu treffen »und nicht danach zu entscheiden, wer das beste Lobbying betreibt«.

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