| Alexander Müller |
| 03.03.2026 10:34 Uhr |
Die ABDA will Nullretaxationen der Krankenkassen begrenzen. / © IMAGO/IlluPics
Trotz geltendem Rx-Boni-Verbot im SGB V werben ausländische Versandapotheken massiv mit Preisnachlässen beim Einlösen von E-Rezepten. Theoretisch könnte die Paritätische Stelle gegen solche Verstöße vorgehen, doch die Haftungsrisiken sind enorm. Hier will das Bundesgesundheitsministerium mit dem ApoVWG nur geringfügig nachschärfen.
Der ABDA reicht das nicht aus: Verhängte Vertragsstrafen oder Versorgungsausschlüsse müssten »explizit und ausschließlich vom Staat übernommen werden«, damit Verstöße gegen die sozialrechtliche Preisbindung zukünftig staatlich sanktioniert werden könnten, heißt es in der Stellungnahme. Die Standesvertretung schlägt vor, entsprechende Ordnungswidrigkeitstatbestände einzuführen.
Die Regierung will die Krankenkassen bei Nullretaxationen bremsen. Das wird von der ABDA begrüßt, denn: »Die Praxis zeigt, dass Krankenkassen ungebremst retaxieren.« Selbst bei nachgereichten Informationen wie der Chargennummer würden Nullretaxationen aufrechterhalten, wobei sich die Kassen auf Hochpreiser fokussierten.
Die ABDA setzt sich für weitergehende Ausschlüsse von Retaxationen ein. Zudem sollen die Kassen belegen, dass es ihnen nicht nur ums Geld geht: »Spricht die Krankenkasse eine Retaxation aus, hat sie für den beanstandeten Einzelfall nachzuweisen, dass die Arzneimitteltherapiesicherheit konkret gefährdet war.«
Die Honorarerhöhung ist im ApoVWG nicht vorgesehen, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will sie aber im Frühjahr per Verordnung nachholen. Die ABDA fordert in ihrer Stellungnahme gleichwohl eine »sofortige Anhebung« des Honorars auf »mindestens 9,50 Euro«.
In der parallel zum ApoVWG auf den Weg gebrachten Verordnung schon vorgesehen ist die Verhandlungslösung. Die ABDA begrüßt die Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf. Allerdings wünscht sich die Standesvertretung einen kürzeren Verhandlungsturnus und klarere Kriterien.
Und da selbst ein Schiedsspruch noch von der Regierung umgesetzt werden muss, fehlt der ABDA das Vertrauen in den vorgesehenen Prozess: »Hier werden die Unverbindlichkeit der Empfehlung und die Abhängigkeit der Vergütungsanpassung von weiteren Bedingungen derart betont, dass Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Vorhabens angebracht sind, den Apotheken tatsächlich eine dringend gebotene Steigerung ihrer Vergütung zu ermöglichen.«
Kritisch sieht die ABDA zudem, dass auch über den relativen Zuschlag in Höhe von derzeit 3 Prozent verhandelt werden soll. Diese Vergütungskomponente solle grundsätzlich die Kosten mit Warenbezug decken, also zum Beispiel die Vorfinanzierung. »Außerdem bietet eine Beschränkung der Verhandlungen auf das Fixum ausreichend Möglichkeiten, eventuelle Änderungen der Kostenstrukturen abzubilden, verringert dabei aber den Verhandlungsaufwand«, so die ABDA.
Die geplante PTA-Vertretung lehnt die ABDA rundheraus ab und fordert die ersatzlose Streichung der Regelung. Dabei kann sich die Standesvertretung auf die Stellungnahme des Bundesrats stützen, die das BMG allerdings nicht berücksichtigt hat. Die CSU hat aber unterdessen angekündigt, dem Gesetz nur zuzustimmen, wenn keine »Apotheke ohne Apotheker« darin vorgesehen ist.
Auch zur erleichterten Gründung von Zweigapotheken äußert sich die ABDA erneut kritisch: Die vorgesehenen Regeln für den Betrieb von bis zu zwei Zweigapotheken seien nicht erforderlich, gäben aber das Mehrbetriebsverbot auf. Zusammen mit dem geplanten verminderten Leistungsspektrum der Zweigapotheken – geringe Raumanforderungen, keine Mindestgröße, kein Nachtdienst – könnten vollwertige Filialen künftig zu Zweigapotheken degradiert werden; aus wirtschaftlichem Druck und mit unerwünschten Folgen für die Versorgung.
Die ABDA wehrt sich auch gegen eine Schwächung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL): Medikationsmanagement bei komplexer oder neu verordneter Dauermedikation sollte von Apotheken auch ohne ärztliche Verschreibung angeboten werden dürfen. Und die ABDA wünscht sich die Aufnahme neuer pDL wie »Kontinuierliche Pflege des elektronischen Medikationsplans inklusive AMTS-Checks«.
Zudem müsse die Finanzierung der pDL langfristig sichergestellt sein. Aktuell ist vorgesehen, dass der Zuschuss in den Topf für die Erbringung der Notdienste umgeleitet wird und die pDL aus der Substanz bezahlt werden. Zwar ist der pDL-Topf gut gefüllt, die ABDA möchte aber auch künftig an der Fonds-Lösung festhalten und verhindern, dass die Apotheken direkt mit den Kassen abrechnen müssen.