Noweda will selbst Botendienste anbieten |
Auf der sicheren Seite sieht sich die Genossenschaft was die rechtliche Regelung des Botendiensts betrifft. Die Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) spreche von einem Boten der Apotheke und nicht vom Personal der Apotheke. Dieser Unterschied mache das neue Geschäftsprinzip der Noweda möglich. Weiter sei der externe Botendienst rechtlich zulässig, da die pharmazeutische Beratung vor der Auslieferung stattgefunden habe und zudem ein Rezept in der Apotheke vorliegt. Außerdem könne laut Genossenschaft der Apothekenleiter jederzeit in den Vorgang der Auslieferung eingreifen.
Insbesondere im Hinblick auf den Service stellen die Apotheken laut Noweda-Vorstandschef Michael Kuck die Versender in den Schatten. »Natürlich wird es immer Menschen geben, die wegen ein bisschen Rabatt lieber bei einem Versender bestellen. Inzwischen wird aber immer deutlicher, dass Verbraucher vor allem einen guten Service zu schätzen wissen. Am Ende wird nicht der billigste gewinnen, sondern derjenige, der die beste Leistung bietet«, so Kuck.
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