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Externer Botendienst

Noweda-Vorhaben könnte vor Gericht landen

Bundesgesundheitsministerium zeigt sich verhalten

Bundesgesundheitsministerium zeigt sich verhalten

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) äußerte sich ebenfalls zu der Diskussion, allerdings eher verhalten. Das Ministerium lässt anklingen, dass die Hoheit der Botendienste bei den Vor-Ort-Apotheken liegen sollte: »Die Zustellung von Arzneimitteln durch Boten der Apotheke ist in der Apothekenbetriebsordnung geregelt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der engen Bindung an die versorgende Apotheke und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Rezeptprüfung und Beratung durch das pharmazeutische Personal der Apotheke.« Zur Frage, ob das Vorhaben rechtlich zulässig sei, sagte das BMG gegenüber der PZ: »Ob es sich bei einem bestimmten Geschäftsmodell um Botendienst im Sinne der Apothekenbetriebsordnung handelt und dieses den rechtlichen Anforderungen entspricht, muss im jeweiligen Einzelfall von den zuständigen Behörden im Rahmen der Überwachung geprüft und entschieden werden.«

Datenschutzrechtlich ist der externe Botendienst laut Douglas kein Problem, da die Apotheke eine Auftragsverarbeitung mit dem Noweda-Fahrer abschließen muss, die ihm untersagt, die Kundendaten, die er zur Auslieferung benötigt, zu einem anderen Zweck als zur Auslieferung zu verwenden. Somit ist eine Einverständniserklärung der Kunden, dass die personenbezogenen Daten weitergegeben werden, nicht nötig, so der Jurist. Zudem betont er, dass gesundheitsbezogene Daten nicht weitergegeben werden. Die ausgelieferten Medikamente werden somit in der Apotheke blickdicht verpackt.

Apotheker könnten Abmahnung oder Untersagungsverfügung erhalten

Wichtig ist es, Douglas zufolge jetzt erstmal abzuwarten, wie sich das Vorhaben in der Realität tatsächlich auswirkt und umgesetzt wird. Falls ein Gericht das Vorhaben doch kippen würde, könnte für Apotheker, die einen diesbezüglichen Vertrag mit Noweda abgeschlossen haben, Folgendes passieren: »Entweder ein Mitbewerber, also eine andere Apotheke, könnte ihn abmahnen oder ein Amtsapotheker, also eine Aufsichtsbehörde, gibt eine Untersagungsverfügung ab«, erläutert Douglas. Allerdings sei das auch für die Apotheker eher ein »kleines Gedeck« und vergleicht es mit »einmal auf die Finger klopfen«.

Insgesamt zeigt sich der Jurist über die aktuelle Diskussion eher erstaunt: Aus seiner Sicht gibt es derzeit »sehr viel wichtigere und größere Themen» für die Apotheker. Dabei denkt er an das E-Rezept und Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG). 

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