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Schutzmasken-Verteilung

NNF: Masken-Verweigerer können ihre Vergütung zurückgeben

Deutschlands Apotheken befinden sich im Ausnahmezustand. 27 Millionen Risikopatienten holen sich in diesen Tagen jeweils drei Schutzmasken ab. Die Vergütung dafür ist nicht an die Maskenabgabe geknüpft sondern wird pauschal an alle Apotheken ausgezahlt. Inzwischen gehen Beschwerden über Apotheken ein, die sich nicht an der Aktion beteiligen. Der Nacht- und Notdienstfonds rät diesen Apothekern, das bereits ausgezahlte Honorar zurückzuzahlen.
Benjamin Rohrer
22.12.2020  09:00 Uhr
NNF: Apotheker sollten rechtlichen Schritten aus dem Weg gehen

NNF: Apotheker sollten rechtlichen Schritten aus dem Weg gehen

Klar ist, dass die Apotheker ihre pauschalen Zahlungen aus dem NNF bereits erhalten haben. Kurz nach der Beleihung durch das BMG hatte der Fonds die Gelder in der vergangenen Woche blitzschnell überwiesen – die meisten Apotheker hatten das Geld sogar schon am vergangenen Freitag auf dem Konto. Aber auch Rainer Gurski, Geschäftsführer des NNF, appelliert nun an die Masken-Verweigerer. Gegenüber der PZ erklärte er, dass er die Mahnungen der Kammern und Verbände richtig finde. Der NNF-Chef macht den betroffenen Apothekern zudem ein Angebot: »Grundsätzlich ist klar: Die Vergütung haben sich nur Apotheker verdient, die sich an dieser für die Gesellschaft so wichtigen Versorgungsaktion beteiligen. Auch ich möchte daher nochmals an die Ehre der betroffenen Apotheker appellieren und ihnen ein Angebot machen: Sollten Sie sich an der Masken-Verteilung nicht beteiligen wollen, vielleicht auch nicht beteiligen können, dann können Sie das erhaltene Geld gerne an den NNF zurückzahlen. Wir müssten uns dann mit dem BMG darüber unterhalten, wie man mit diesem zurück überwiesenem Geld umgeht, denn die Verordnung sieht dazu nichts vor. Apotheker, die sich für diesen Schritt entscheiden, würden auch rechtlichen Schritten aus dem Weg gehen. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in Paragraf 812 eine Herausgabepflicht vor, die in solchen Fällen sicherlich anwendbar wäre.«

Was die Auszahlungen betrifft, erklärte Gurski, dass alles »reibungslos« funktioniert habe. »Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in der vergangenen Woche wirklich eine exzellente Arbeit gemacht und dadurch dafür gesorgt, dass die Apotheker ihre Auszahlungen schon kurz nach der offiziellen Beleihung des NNF durch das BMG auf den Konten hatten«, so der NNF-Geschäftsführer.

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