NNF: Masken-Verweigerer können ihre Vergütung zurückgeben |
Apotheker, die sich nicht an der Masken-Verteilung beteiligen, können ihre Vergütung wieder zurückzahlen, bietet der Nacht- und Notdienstfonds an. / Foto: imago images/Petra Schneider
Seit vergangener Woche gilt die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung. Sie sieht vor, dass die Vor-Ort-Apotheken rund 27 Millionen Risikopatienten mit FFP2-Schutzmasken versorgen. Weil die Verordnung sehr schnell geschrieben und umgesetzt wurde, wurde die Masken-Abgabe in zwei Wellen aufgeteilt. Die erste Welle läuft bis zum 6. Januar und zunächst noch ohne Bezugsscheine der Krankenversicherungen für die Patienten. Die Apotheker müssen also selbst entscheiden, ob der jeweilige Kunde ein Anrecht auf die Masken hat oder nicht.
Da die Patienten keine Bezugsscheine in den Apotheken vorlegen, konnte auch keine Masken-genaue Abrechnung und Vergütung der Apotheken in der Verordnung etabliert werden. Vielmehr werden die Apotheker für ihre Leistung und den Einkauf der Masken pauschal vergütet: Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF), der zum Deutschen Apothekerverband (DAV) gehört, hat dafür pauschal rund 491 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten. Der Fonds wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der Aufgabe beliehen, das Geld an alle Apotheken zu verteilen. Die Vergütungshöhe ergibt sich dabei aus der Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen im dritten Quartal. Heißt konkret: Je mehr Rx-Produkte die Apotheker im besagten Quartal abgaben, desto höher die Zahlungen aus dem Fonds.
Aus dem Apothekerlager war in den vergangenen Tagen aber immer häufiger zu hören, dass es auch Kollegen/-innen gibt, die die Masken-Verteilung nicht mitmachen, das Geld aber trotzdem kassiert haben. Auch in der Standesvertretung scheint man alarmiert zu sein. Nach Informationen der PZ haben inzwischen mehrere Kammern und Verbände an die Inhaber appelliert, sich an der Versorgungsaktion zu beteiligen.
In einem Schreiben der Landesapothekerkammer Hessen an ihre Mitgliedsapotheken heißt es beispielsweise: »Täglich erreichen uns zahllose Beschwerden sowohl von Mitgliedern als auch von Verbrauchern über die Verweigerung der Maskenabgabe. Wenn dies öffentlich publik wird, schadet dies dem Ansehen des gesamten Berufsstandes und verspielt das Vertrauen der Politik.« Eine vollständige Verweigerung oder eine begrenzte Abgabe an einen eingeschränkten Personenkreis seien unzulässig, heißt es weiter.
Klar ist, dass die Apotheker ihre pauschalen Zahlungen aus dem NNF bereits erhalten haben. Kurz nach der Beleihung durch das BMG hatte der Fonds die Gelder in der vergangenen Woche blitzschnell überwiesen – die meisten Apotheker hatten das Geld sogar schon am vergangenen Freitag auf dem Konto. Aber auch Rainer Gurski, Geschäftsführer des NNF, appelliert nun an die Masken-Verweigerer. Gegenüber der PZ erklärte er, dass er die Mahnungen der Kammern und Verbände richtig finde. Der NNF-Chef macht den betroffenen Apothekern zudem ein Angebot: »Grundsätzlich ist klar: Die Vergütung haben sich nur Apotheker verdient, die sich an dieser für die Gesellschaft so wichtigen Versorgungsaktion beteiligen. Auch ich möchte daher nochmals an die Ehre der betroffenen Apotheker appellieren und ihnen ein Angebot machen: Sollten Sie sich an der Masken-Verteilung nicht beteiligen wollen, vielleicht auch nicht beteiligen können, dann können Sie das erhaltene Geld gerne an den NNF zurückzahlen. Wir müssten uns dann mit dem BMG darüber unterhalten, wie man mit diesem zurück überwiesenem Geld umgeht, denn die Verordnung sieht dazu nichts vor. Apotheker, die sich für diesen Schritt entscheiden, würden auch rechtlichen Schritten aus dem Weg gehen. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in Paragraf 812 eine Herausgabepflicht vor, die in solchen Fällen sicherlich anwendbar wäre.«
Was die Auszahlungen betrifft, erklärte Gurski, dass alles »reibungslos« funktioniert habe. »Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in der vergangenen Woche wirklich eine exzellente Arbeit gemacht und dadurch dafür gesorgt, dass die Apotheker ihre Auszahlungen schon kurz nach der offiziellen Beleihung des NNF durch das BMG auf den Konten hatten«, so der NNF-Geschäftsführer.
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