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Zytostatika-Vergütung

Neuregelung nicht mehr im GSAV

Ursprünglich wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem geplanten Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) auch die Apotheken-Vergütungen für die Herstellung von Zytostatika neu regeln. Nun sind sie entsprechenden Passagen aus dem Entwurf wieder gestrichen.
Ev Tebroke
24.01.2019  17:18 Uhr

Der Referentenwurf zum GSAV sah eine Neuordnung der Zytostatika-Versorgung vor.  So sollten die Apotheker künftig für die Herstellung von Krebsarzneimitteln einen fixen Arbeitspreis von 110 Euro bekommen. Dies hätte für die Apotheker laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Vergütungsplus von insgesamt 120 Millionen Euro bedeutet.

Im Gegenzug für diese Erhöhung des Arbeitspreises sollten die Apotheker nicht mehr direkt mit den Herstellern über die Einkaufspreise der benötigten Wirkstoffe verhandeln können. Stattdessen sollten die Hersteller mit den Krankenkassen die Preise aushandeln. Der Apotheker hätte von den Kassen dann den tatsächlichen Einkaufspreis erstattet bekommen. Durch die Umschichtung der Preisverhandlung auf Kassen-Herstellerebene wiederum rechnete das BMG mit Kosteneinsparungen von rund 300 Millionen Euro. Diese Regelungen sind nun im derzeit vorliegenden GSAV-Entwurf (Stand 22. Januar) nicht mehr enthalten.

Hintergrund der ursprünglich geplanten Neuregelung war der im Herbst 2016 aufgedeckte Zyto-Skandal in Bottrop, bei dem ein Apotheker jahrelang gestreckte Krebsmedikamente an Patienten abgegeben hatte. Obwohl die Medikamente kaum oder gar keinen Wirkstoff enthielten, hatte er mit den Kassen den vollen Preis abgerechnet und so Millionen Euro erschwindelt. Denn die Apotheken erhalten bislang den vollen Einkaufspreis erstattet trotz eventuell erzielter Preisnachlässe bei Einkauf. Um solche ökonomischen Anreize zu minimieren, sollten künftig Herstellung und Preisverhandlung getrennt werden.

Kontrolle der Abrechnungsunterlagen

Während die Passagen zur Vergütungsregelung nun komplett gestrichen sind, bleiben die Regelungen zur besseren Überwachung der Zyto-Apotheken durch unangemeldete Inspektionen weiterhin Teil des Gesetzentwurfs und werden noch präzisiert. So sollen die Inspektoren auch Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen können. Der dadurch mögliche Abgleich von Wareneingang und abgerechnetem Warenausgang soll Unterdosierungen wie im Fall Bottrop künftig schneller aufdecken, heißt es.



 

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