| Sven Siebenand |
| 29.10.2026 07:00 Uhr |
Sugemalimab wird einmal alle drei Wochen als intravenöse Infusion über 60 Minuten verabreicht. In der Fachinformation finden sich für die verschiedenen Therapiesituationen Hinweise zur Dosierung. Patienten bis zu einem Körpergewicht von 115 kg erhalten in der Regel 1200 mg alle drei Wochen, schwerere Patienten 1500 mg.
Die Behandlung kann so lange fortgesetzt werden, wie sie wirkt. Der Arzt kann die Behandlung unterbrechen oder absetzen, sollten bestimmte Nebenwirkungen auftreten.
Das Spektrum möglicher Nebenwirkungen ist leider sehr breit. Sehr häufig kommt es zum Beispiel zu erhöhten Leberenzymen, Anämie, Ausschlag, Hyperlipidämie, Proteinurie und Hyperglykämie.
Wie bei anderen Checkpoint-Hemmern besteht auch bei Sugemalimab ein Risiko für immunbedingte Nebenwirkungen, etwa immunbedingte Nephritis, Pneumonitis oder Hepatitis.
Vor Beginn der Behandlung mit Sugemalimab sollte die Anwendung von systemischen Corticoiden oder Immunsuppressiva vermieden werden, da sie die pharmakodynamische Aktivität und Wirksamkeit des Antikörpers beeinträchtigen können. Nach Beginn der Behandlung mit Sugemalimab können sie aber zur Therapie immunbedingter Nebenwirkungen eingesetzt werden.
Frauen im gebärfähigen Alter müssen während der Behandlung und für mindestens vier Monate nach der letzten Dosis eine zuverlässige Verhütungsmethode anwenden. Der Antikörper wird bei Schwangeren und bei Frauen im gebärfähigen Alter, die keine zuverlässige Empfängnisverhütung anwenden, nicht empfohlen. Bei Stillenden ist eine Entscheidung darüber zu treffen, ob das Stillen zu unterbrechen ist oder ob auf die Behandlung mit Sugemalimab verzichtet werden soll.
Cejemly ist im Kühlschrank bei 2 bis 8 °C zu lagern.
Sugemalimab erweitert die therapeutischen Möglichkeiten beim nicht kleinzelligen Lungenkarzinom, weist aber keinen neuen Wirkmechanismus auf. Sowohl beim metastasierten NSCLC in Kombination mit Chemotherapie als auch als Konsolidierung nach Radiochemotherapie im Stadium III belegen Phase-III-Studien einen Nutzen gegenüber der jeweiligen Kontrolltherapie. Doch ein nachgewiesener Nutzen ist nicht automatisch ein therapeutischer Fortschritt gegenüber bestehenden Optionen wie Durvalumab oder Atezolizumab. Direkte Vergleichsstudien, die eine Überlegenheit belegen, fehlen. Auch unterschiedliche Studienpopulationen erlauben keinen belastbaren indirekten Wirksamkeitsvergleich. Sugemalimab ist damit eine weitere wirksame Option innerhalb einer etablierten Wirkstoffklasse. Ob daraus ein echter Zusatznutzen entsteht, muss sich im Vergleich mit dem Therapiestandard zeigen. Die vorläufige Bewertung lautet Analogpräparat.
Sven Siebenand, Chefredakteur