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E-Rezept

Neue Wege für die Verordnung

Welche Länder nutzen bereits das E-Rezept?

Ganz egal, wie schnell das E-Rezept in den kommenden Monaten bundesweit ausgerollt wird – eines steht jetzt schon fest: Deutschland gehört im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern bei der digitalen Verordnung. In anderen Ländern gehört das E-Rezept längst zum Versorgungsalltag. Unter anderem in Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Montenegro, Norwegen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Schweden, Spanien, den Niederlanden, der Schweiz und im Vereinigten Königreich war es bereits bis zum Jahr 2017 eingeführt.

Allerdings sind die E-Rezept-Systeme nicht überall auf demselben Entwicklungsstand, wie eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung aus dem vergangenen Jahr zeigte. So haben Australien, Belgien, Dänemark, Estland, Portugal und Schweden E-Rezept-Lösungen, die mit einer elektronischen Patientenakte (EPA) verknüpft sind. Auf dieser EPA ist in der Regel auch der Medikationsplan gespeichert. In einigen Ländern geht im Anschluss an die Arzneimittelabgabe in der Apotheke automatisch ein Report an den Arzt heraus. In anderen Staaten wie Israel, Italien, Kanada, England, Spanien, Frankreich und den Niederlanden funktioniert der Austausch von Rezept- und Medikationsdaten zum Teil nur regional oder partiell.

Im Norden Europas ist man schon ein paar Schritte weiter. In Dänemark zum Beispiel läuft praktisch alles via App. Alle verschriebenen Rx- und OTC-Präparate, die ein Versicherter einnimmt, stehen sowohl dem Arzt als auch dem Patienten in der digitalen Anwendung zur Verfügung Die ersten Länder, die sich Anfang 2019 sogar auf ein grenzüberschreitendes Einlösen der digitalen Verordnung verständigt haben, waren Estland und Finnland.

Deutsche E-Rezepte im EU-Ausland einlösen

Was in Estland und Finnland bereits heute möglich ist, soll künftig auch für deutsche Patienten in der EU möglich sein. Das sieht das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vor.

Geplant ist, dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) die Verbindungsstelle für den grenzüberschreitenden Austausch aufbaut und betreibt. Laut Gesetz muss die Stelle, die auch National Contact Point eHealth (NCPeH) genannt wird, ihren Betrieb spätestens zum 1. Juli 2023 aufnehmen und ausschließlich über die TI arbeiten. Die Gematik legt die nötigen technischen Grundlagen fest und stimmt auf europäischer Ebene alles ab. Um die Interoperabilität beim grenzüberschreitenden Datenaustausch kümmert sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bis zum 1. Januar 2024 soll alles laufen – so der Plan.

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