| Cornelia Dölger |
| 05.08.2026 11:00 Uhr |
Vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kommt Zuspruch für die Neudefinition. Man sehe die Klarstellung »als richtigen Schritt, der die Versorgungs- sowie die Rechtssicherheit für alle Beteiligten stärkt«, so eine Sprecherin. Entscheidend werde sein, dass die Definition in der Praxis konsequent umgesetzt werde.
Ab 1. Januar 2027 greift zudem ein neues Preismoratorium bis 2030. Mit dem Instrument soll der Markt zumindest zeitweise reguliert werden. Ausgangspunkt ist der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers beziehungsweise Herstellers zum 1. Januar 2026. Wird dieser Preis erhöht, müssen die Hersteller den Krankenkassen einen Abschlag in Höhe der Preiserhöhung gewähren. Ein Inflationsausgleich ist erstmals zum 1. Juli 2028 vorgesehen.
Die Steuerung sieht der BVMed kritisch. Hierin lägen Risiken für Versorgungsqualität, Innovation und Marktstruktur, so die Sprecherin. Hinzu komme mehr bürokratischer Aufwand. Zudem seien die Rahmenbedingungen für die Umsetzung bislang nicht abschließend geklärt.