Apothekerliche Maßnahmen sollen gemäß neuer Leitlinie dokumentiert und mit Einverständnis der betroffenen Person an die behandelnde Arztpraxis weitergegeben werden. Das würden die Apotheken gern digital in der ePA beziehungsweise im elektronischen Medikationsplan machen, was aktuell noch nicht möglich ist. »Derzeit können Apotheken die Vorschläge aus dem Medikationsmanagement nicht in der elektronischen Patientenakte an Arztpraxen übermitteln. Hier sehen wir Handlungsbedarf«, so die BAK.
Aktuell können Apotheken die zuständige Arztpraxis zu arzneimittelbezogenen Problemen kontaktieren, aber keine Anmerkungen oder Lösungsvorschläge im Medikationsplan eintragen. »Erst mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Medikationsplans wird dies möglich werden – aus unserer Sicht ein unerlässlicher Schritt. Uns ist wichtig, dass im elektronischen Medikationsplan bald die Möglichkeit geschaffen wird, apothekerliche Hinweise zu dokumentieren«, sagt Hoffmann.