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Bundesapothekerkammer
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Neue Leitlinie zum Medikationsmanagement

Eine Leitlinie zur Medikationsanalyse gibt es schon, nun hat die Bundesapothekerkammer erstmals eine Leitlinie zum Medikationsmanagement verabschiedet. Damit setzt sie die Leitplanken für eine kontinuierliche Betreuung.
AutorKontaktPZ
Datum 29.07.2026  16:05 Uhr
Apotheker wollen Änderungen in ePA dokumentieren

Apotheker wollen Änderungen in ePA dokumentieren

Apothekerliche Maßnahmen sollen gemäß neuer Leitlinie dokumentiert und mit Einverständnis der betroffenen Person an die behandelnde Arztpraxis weitergegeben werden. Das würden die Apotheken gern digital in der ePA beziehungsweise im elektronischen Medikationsplan machen, was aktuell noch nicht möglich ist. »Derzeit können Apotheken die Vorschläge aus dem Medikationsmanagement nicht in der elektronischen Patientenakte an Arztpraxen übermitteln. Hier sehen wir Handlungsbedarf«, so die BAK.

Aktuell können Apotheken die zuständige Arztpraxis zu arzneimittelbezogenen Problemen kontaktieren, aber keine Anmerkungen oder Lösungsvorschläge im Medikationsplan eintragen. »Erst mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Medikationsplans wird dies möglich werden – aus unserer Sicht ein unerlässlicher Schritt. Uns ist wichtig, dass im elektronischen Medikationsplan bald die Möglichkeit geschaffen wird, apothekerliche Hinweise zu dokumentieren«, sagt Hoffmann.

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