Hat die Patientin Anwendungsprobleme, kommen neue Medikamente hinzu, passt die Akutmedikation zur Dauermedikation? Bei solchen Fragen kann ein kontinuierlich begleitendes Medikationsmanagement sinnvoll sein. / © Getty Images/Halfpoint Images
»Beim Medikationsmanagement betrachten und optimieren Apothekerinnen und Apotheker die gesamte Medikation einer Person über einen längeren Zeitraum«, erläutert die Bundesapothekerkammer. Ausgangspunkt für ein Medikationsmanagement soll stets eine Medikationsanalyse sein, durchgeführt in der Apotheke, die den Patienten kontinuierlich betreut.
Die neue Leitlinie baut also gewissermaßen auf der Leitlinie zur Medikationsanalyse auf. Sie könnte auch Grundlage für die neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) namens »Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer Dauermedikation« sein, die das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz vorsieht und über deren genaue Ausgestaltung der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband demnächst verhandeln werden.
»Wir verfolgen mit dem Medikationsmanagement drei langfristige Ziele«, erläutert BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann in einer ABDA-Pressemitteilung. »Erstens die bessere Einbindung der Patientinnen und Patienten, unter anderem um die Therapietreue langfristig zu fördern. Zweitens unterstützen wir die ärztlich verordnete Arzneimitteltherapie. Drittens minimieren wir arzneimittelbezogene Probleme fortlaufend und nachhaltig.«
Die BAK betont, dass der persönliche Kontakt mit dem Patienten oder der Patientin die Voraussetzung ist. Zur Leistung gehörten die kontinuierliche Erfassung der gesamten Medikation einschließlich der Selbstmedikation und die Nachverfolgung von arzneimittelbezogenen Problemen.
Blaupause für die neue Leitlinie war das ARMIN-Projekt in Thüringen und Sachsen, bei dem Apotheker und Ärzte die Patienten gemeinsam kontinuierlich betreuen. »Das interprofessionelle Medikationsmanagement hat im Modellprojekt ARMIN die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich verbessert«, so Hoffmann. »Erfolgsfaktoren waren klar definierte Zuständigkeiten zwischen der Ärzteschaft und der Apothekerschaft.«
Dabei soll es auch bleiben: »Unsere Leitlinie zum Medikationsmanagement konzentriert sich auf die pharmazeutischen Aufgaben«, betont der BAK-Präsident. »Wir wollen weiterhin eng mit der Ärzteschaft zusammenarbeiten. Die Therapiehoheit ist und bleibt ärztliche Aufgabe – daran rüttelt unsere Leitlinie nicht.«
Apothekerliche Maßnahmen sollen gemäß neuer Leitlinie dokumentiert und mit Einverständnis der betroffenen Person an die behandelnde Arztpraxis weitergegeben werden. Das würden die Apotheken gern digital in der ePA beziehungsweise im elektronischen Medikationsplan machen, was aktuell noch nicht möglich ist. »Derzeit können Apotheken die Vorschläge aus dem Medikationsmanagement nicht in der elektronischen Patientenakte an Arztpraxen übermitteln. Hier sehen wir Handlungsbedarf«, so die BAK.
Aktuell können Apotheken die zuständige Arztpraxis zu arzneimittelbezogenen Problemen kontaktieren, aber keine Anmerkungen oder Lösungsvorschläge im Medikationsplan eintragen. »Erst mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Medikationsplans wird dies möglich werden – aus unserer Sicht ein unerlässlicher Schritt. Uns ist wichtig, dass im elektronischen Medikationsplan bald die Möglichkeit geschaffen wird, apothekerliche Hinweise zu dokumentieren«, sagt Hoffmann.