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Das Apothekenteam findet seit dem 1. April in Plus X noch detailliertere Angaben zur Sondengängigkeit von Arzneimitteln / Foto: Adobe Stock/dusanpetkovic1
Angaben zur Sondengängigkeit eines Arzneimittels sind nur in wenigen Fällen in den Fachinformationen enthalten. Die Sondendaten in Plus X werden deshalb im direkten Kontakt mit dem jeweiligen Anbieter erhoben. Um dem pharmazeutischen Personal eine klare Entscheidungsgrundlage zu geben, werden die Angaben des Anbieters in ein vorgegebenes Schema eingeordnet. Bislang standen hierfür sechs mögliche Aussagen bereit (Tabelle).
Um die Einordnung noch weiter zu differenzieren, sind zum 1. April 2022 zwei weitere Aussagen hinzugekommen. Die Einschätzung der Sondengängigkeit eines Arzneimittels kann nun auch »eingeschränkt (Einzelanfrage – Hersteller kontaktieren)« lauten. Das bedeutet, dass der Anbieter im individuellen Fall eine Auskunft zur Sondenapplikation erteilt, sodass das pharmazeutische Personal Kontakt zu ihm aufnehmen sollte. Hingegen kann der Hersteller bei der zweiten neu hinzugekommenen Bewertung »keine Daten vorhanden (laut Hersteller)« aufgrund fehlender Daten keine Aussage zur Sondengabe treffen, sodass sich eine Nachfrage erübrigt.
Aussage | Erläuterung |
---|---|
ja (laut Fachinfo) | Das Arzneimittel kann laut Fachinformation per Sonde appliziert werden. |
ja (laut Hersteller – off label) | Eine Gabe des Arzneimittels per Sonde ist laut Herstellerangaben möglich, in der Fachinformation findet sich hierzu jedoch keine Angabe. Die Applikation über die Sonde erfolgt in diesen Fällen als Off-Label-Use. |
bedingt | Die Applikation per Sonde ist aufgrund von theoretischen Überlegungen möglich, erfolgt jedoch als Off-Label-Use. |
eingeschränkt (Einzelanfrage – Hersteller kontaktieren) | Angaben zur Sondengängigkeit des Arzneimittels können beim Hersteller für den Einzelfall erfragt werden. |
keine Daten vorhanden (laut Hersteller) | Dem Hersteller liegen keine Daten zur Applikation per Sonde vor. Auf eine Kontaktaufnahme kann daher verzichtet werden. |
nein | Das Arzneimittel ist nicht sondengängig. |
nicht betroffen | Eine Applikation per Sonde ist aufgrund der Darreichungsform nicht vorgesehen oder unmöglich (zum Beispiel bei Zäpfchen). |
keine Angabe | Es liegen keine Angaben zur Applikation per Sonde vor. |
Um im konkreten Fall eine Entscheidung treffen zu können, bedarf es neben Informationen zur Sondengängigkeit des Arzneimittels auch Angaben über die Sonde, die bei der betreffenden Person gelegt wurde. Diese sind — sofern sie vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden — über Plus X abrufbar. Häufig muss das Arzneimittel, zum Beispiel durch Mörsern oder Suspendieren, so zubereitet werden, dass es die Sonde ungehindert passieren kann. In Plus X wird bereits erfasst, welchen Durchmesser die engste Stelle der Sonde hat. Zudem ist in manchen Fällen der Einsatz eines Konnektors nötig, um die Sonde und das Überleitsystem der Ernährungslösung miteinander zu verbinden. Im Zuge der Datenerweiterung wird nun zusätzlich der Durchmesser des Konnektorlumens angegeben. Dabei sollte der kleinere der beiden hinterlegten Durchmesser herangezogen werden, um die Kompatibilität einer Sonde zu beurteilen.
Bereits seit 2015 sind in Plus X Fotos und detaillierte Beschreibungen von Tabletten, Kapseln und anderen festen oralen Arzneimitteln verfügbar, sodass diese anhand ihres Aussehens identifiziert werden können. Neuerdings sind auch Fotos und Angaben wie Form, Farbe oder Abmessungen für Pflaster und Zäpfchen hinzugekommen (Abbildung).
Abbildung: Vorder- und Rückseite von Rivastigmin Glenmark 13,3 mg/24 Stunden Pflaster transdermal / Foto: ABDATA
Für Arzneimittel stehen Fach- und Gebrauchsinformationen, Rote-Hand-Briefe sowie beauflagtes und behördlich genehmigtes Schulungsmaterial zum Download bereit. In der Offizin sind jedoch auch Informationen zu anderen Produktgruppen gefragt. Deshalb enthält Plus X seit Neuestem auch Dokumente zu Nicht-Arzneimitteln wie Diätetika und Verbandmitteln mit ergänzenden Eigenschaften. Zu Letzteren zählen zum Beispiel silberhaltige Wundauflagen. Die entsprechenden Dokumente werden vom Anbieter zur Verfügung gestellt. Für Verbandmittel wie Mepilex Ag Schaumverband 10 x 10 cm (PZN 09062681) sind dies »Instructions for Use« (Gebrauchsanweisungen) und für Diätetika wie Fresubin Energy Drink Schokolade (PZN 03692725) Abbildungen der Faltschachtel oder Produktinformationen, denen zum Beispiel die Nährwertangaben zu entnehmen sind.
Da die ABDADatenbank² in die Apothekenwarenwirtschaft eingebunden ist, stehen die Inhalte direkt am Kassenarbeitsplatz bereit. Neben Plus X tragen vier weitere Module zu einer umfassenden Beratung bei. Die Datenbank wird kontinuierlich erweitert, um den steigenden Anforderungen an Beratungsqualität und Arzneimitteltherapiesicherheit in der Offizin gerecht zu werden. Eine aktuelle Weiterentwicklung ist zum Beispiel das AMTS-Modul, das eine Vielzahl neuer und erweiterter Risikoprüfungen bietet, mit denen sich eine Medikation umfassend beurteilen lässt.
Um die Möglichkeiten der ABDADatenbank² in der Apothekenpraxis voll ausschöpfen zu können, ist ein fundiertes Verständnis ihrer teils komplexen Daten unerlässlich. Im Manual zur ABDADatenbank² werden alle fünf Module ausführlich vorgestellt und ihre Inhalte anhand praxisnaher Beispiele erläutert. Das Manual steht auf www.abdata.de/abdadatenbank2 kostenfrei zum Download bereit.