Neue Daten zum Thromboserisiko |
Mit Verschreibungen von Pille-Präparaten aus Risikoklasse 3 statt aus Risikoklasse 1 ließen sich jedes Jahr einige Thrombosen vermeiden. / Foto: Adobe Stock/Tatiana Maramygina
Das Thromboserisiko der kombinierten hormonellen Kontrazeptiva (KHK) rückte erst kürzlich wieder in den Fokus, als unter dem Covid-19-Impfstoff von Astra-Zeneca schwerwiegende Hirnvenenthrombosen auftraten. Ein Vergleich anzustellen, ist allerdings aus vielerlei Hinsicht schwierig.
Das Risiko für eine venöse Thromboembolie (VTE) der KHK ist differenziert zu betrachten. Zum einen hängt es von den individuellen Risikofaktoren der Patientin wie Rauchen oder Übergewicht ab. Zum anderen spielt die Zusammensetzung des Hormonpräparats eine wesentliche Rolle. Das VTE-Risiko, das von unterschiedlichen Gestagenen ausgeht, überprüfte zuletzt 2013 der Pharmakovigilanzausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur. KHK, die Ethinylestradiol in Kombination mit Levonorgestrel, Norgestimat oder Norethisteron enthalten, bringen demnach das geringste VTE-Risiko mit: Sie gruppierte der PRAC in Risikoklasse 1 ein. Das höchste Risiko entfiel auf KHK der dritten und vierten Generation mit den Gestagenen Desogestrel, Gestoden, Dienogest und Drospirenon, sie kamen in Risikoklasse 3. Für andere Gestagene wie Chlormadinon und Nomegestrol war damals noch keine Risikoabschätzung möglich.
Diese Lücke schließt nun eine im aktuellen »Bulletin zur Arzneimittelsicherheit« veröffentlichte Studie von Mitarbeitern des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) in Bremen und der Universität Bremen. Eine detaillierte Beschreibung der Methodik und eine ausführliche Beschreibung und Diskussion der Ergebnisse erfolgt in einer separaten wissenschaftlichen Publikation. Die Studie hatte zum Ziel, KHK mit bis dahin unklarem Risiko einzustufen sowie levonorgestrelhaltige Kontrazeptiva mit unterschiedlichem Ethinylestradiol-Gehalt (<30 µg, 30 µg, >30 µg) zu vergleichen.
Dazu untersuchten die Forschenden Krankenkassendaten von Frauen bis zum 20. Lebensjahr, die erstmals beziehungsweise nach einem Jahr wieder ein KHK verordnet bekommen hatten. Die Altersgrenze kommt daher, dass die Pille bis zum 20. Lebensjahr zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden kann. Die Studienpopulation umfasste insgesamt 677.331 Mädchen und Frauen, das Durchschnittsalter betrug 16 Jahre. Datengrundlage war die pharmakoepidemiologische Forschungsdatenbank GePaRD (German Pharmacoepidemiological Research Database), die Abrechnungsdaten von vier Gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland enthält. Unter VTE fielen in der Studie sowohl tiefe Venenthrombosen als auch Lungenembolien.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.