| Daniela Hüttemann |
| 10.07.2026 16:00 Uhr |
Seh- und Gedächtnisstörungen, Hör- und Geruchsverlust, Ohrensausen und auch zunehmende Kopfschmerzen können Anzeichen eines gutartigen Tumors der Hirnhäute (Meningeom) sein. / © Getty Images/MementoJpeg
Der Pharmakovigilanzausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat die Daten einer großen epidemiologischen Studie aus Frankreich ausgewertet. Darin wurde ein leicht erhöhtes Risiko für intrakranielle Meningeome bei Frauen festgestellt, die Desogestrel über mindestens ein Jahr anwendeten – je länger die Anwendung, desto mehr stieg das Risiko.
Meningeome sind meist gutartige Tumoren, die von den Hirnhäuten ausgehen. Laut der EMA könnte das Risiko auch bei Anwenderinnen erhöht sein, die zuvor schon bestimmte Gestagene genommen haben, die mit Meningeomen assoziiert sind. Hierzu zählen Cyproteron, Nomegestrol, Medroxyprogesteron und Chlormadinon.
Absolut betrachtet sei die Risikoerhöhung jedoch sehr niedrig gewesen, beruhigt die EMA. Schätzungsweise komme es zu einem zusätzlichen Meningeom pro 67.300 Frauen, die Desogestrel- oder Etonogestrel-haltige Verhütungsmittel nutzen. Desogestrel ist als »Pille« auf dem Markt, Etonogestrel wird in Implantaten oder (in Kombination mit Ethinylestradiol) in Vaginalringen angewendet.
Meningeome sind normalerweise gutartig und wachsen langsam. Sie können abhängig von ihrer Größe und Lokalisation jedoch für schwere Beeinträchtigungen sorgen. Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt die EMA daher eine Warnung an alle Heilberufler. Vermutlich wird also ein Rote-Hand-Brief folgen.
Demnach sind Desogestrel- und Etonogestrel-haltige Kontrazeptiva nun kontraindiziert bei Frauen, die bereits ein Meningeom hatten oder haben. Vor Beginn einer Behandlung mit Desogestrel oder Etonogestrel sollte eine frühere Einnahme von Gestagenen berücksichtigt werden.
Wird bei einer Frau, die Desogestrel oder Etonogestrel anwendet, ein Meningeom diagnostiziert, muss die Anwendung des Arzneimittels abgebrochen werden. Heilberufler sollten die Anzeichen kennen und Anwenderinnen daraufhin monitoren. Dazu gehören Sehstörungen, Hörverlust oder Ohrensausen, Geruchsverlust, zunehmende Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust, Krampfanfälle oder Schwäche in Armen und Beinen.
Die Fach- und Gebrauchsinformationen betroffener Präparate sollen nun entsprechend aktualisiert werden. Meningeome werden als neue Nebenwirkung aufgenommen, mit einer Häufigkeitsangabe von »unbekannt«.