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Bundesregierung

Mehrwertsteuersenkung beschlossen

An diesem Freitag beschloss das Bundeskabinett das geplante Konjunkturpaket und die befristete Mehrwertsteuersenkung. Der Bundestag und Bundesrat müssen am 29. Juni noch zustimmen.
dpa
PZ
12.06.2020  11:52 Uhr

Die Bundesregierung hat wichtige Teile des geplanten Konjunkturpakets auf den Weg gebracht: Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer und den Kinderbonus. Das Paket soll dafür sorgen, dass die Verbraucher angesichts der Coronavirus-Krise wieder in Konsumlaune kommen. Der Mehrwertsteuersatz soll befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 Prozent auf 5 Prozent herabgesetzt werden. Ziel ist, dass Einkäufe im Supermarkt, im Möbelhaus, Elektromarkt oder Autohaus dadurch billiger werden. Außerdem bekommen Familien einen Zuschuss von 300 Euro pro Kind - ausgezahlt in mehreren Raten über das Kindergeld. Weil der Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird, profitieren besonders Familien mit geringen Einkommen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz sieht die Mehrwertsteuersenkung ab Juli nicht als überstürzt an. »Sie muss so kurzfristig sein, sonst würde sie gar nicht diesen Effekt erzielen«, sagte der SPD-Politiker am Freitag im ARD-«Morgenmagazin«. Die Geschwindigkeit sei ein Teil ihres Erfolgs, ebenso die Befristung. Die Menschen sollten einkaufen gehen und wieder Zuversicht haben. Aus dem Einzelhandel hatte es geheißen, die Umstellung stelle die Branche vor große Herausforderungen. Teils war es unklar, wie man sich auf die Umstellung in wenigen Wochen vorbereiten wolle.

CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer warnte vor der Kabinettssitzung vor einer Verlängerung der Coronavirus-Hilfsmaßnahme über dieses Jahr hinaus. »Ich möchte gerade durch die zeitliche Begrenzung die Anreizwirkung verstärken. Die Leute sollen jetzt leichter über Anschaffungen nachdenken können, die Wirtschaft soll jetzt anspringen«, sagte sie dem Nachrichtenmagazin »Focus«. »Wenn wir das Zeitlimit weglassen, konterkariert das einen Teil der erwünschten Wirkung.«

Beide Maßnahmen bedürfen noch Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat, bevor sie in Kraft treten können. Deshalb sind jeweils Sondersitzungen am 29. Juni geplant.

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