| Lukas Brockfeld |
| 01.04.2026 14:27 Uhr |
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) scheint von diesem Vorschlag allerdings nichts zu halten. In einer Pressemitteilung übte die Ministerin grundsätzliche Kritik: »Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler! Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Wer davor die Augen verschließt, riskiert die Gesundheit unserer Jüngsten! Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem. Im Internet herrscht ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem THC-Gehalt, die gezielt junge Menschen ansprechen«, so Warken.
Auch der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) stört sich am Missbrauch vom Medizinalcannabis. »Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig. Auch bei der Hilfe für Jugendliche zeigt sich ein beunruhigender Trend. Wer wegen Cannabis auffällt, bekommt heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht zeigt auch warum. Die Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe ist entfallen. Hier müssen wir nachsteuern«, so der Virologe.
Christos Pantazis, Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hält das Cannabisgesetz weiter für richtig. Auf Facebook schreibt der Arzt, dass die Teillegalisierung den Schwarzmarkt zurückgedrängt und den Gesundheitsschutz gestärkt habe. Gleichzeitig sei der Konsum nicht explodiert. Doch er sehe auch Probleme wie Lücken bei der Prävention, Unsicherheiten in der Strafverfolgung und einen Graubereiche beim Medizinalcannabis. »Für uns ist klar: Kein Rollback – sondern klug nachsteuern. Drogenpolitik darf nicht ideologisch sein – sondern muss sich an Gesundheit und Realität orientieren«, so der Sozialdemokrat.
CDU und CSU hatten im Wahlkampf versprochen, die von der Ampel-Regierung umgesetzte Teillegalisierung gänzlich zurückzunehmen. Nach den Verhandlungen mit der SPD war im Koalitionsvertrag aber nur noch von einer »ergebnisoffenen Evaluierung« die Rede. Eine entsprechende Untersuchung war ohnehin im Cannabisgesetz der Ampel vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet zurzeit an einer Verschärfung des Medizinalcannabisgesetzes, die das Geschäft der Onlineplattformen unterbinden soll. Doch auch diese Reform könnte an den Sozialdemokraten scheitern.