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Zwei Jahre Cannabisgesetz 
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Medizinalcannabis statt Social Clubs 

Der zweite Evaluationsbericht des Cannabisgesetzes zeigt, dass sich sehr viele Konsumenten hochpotentes medizinisches Cannabis im Internet beschaffen. Die Experten fordern daher weniger restriktive Bestimmungen für sogenannte »Cannabis Social Clubs« und eine THC-Obergrenze für frei verschreibbare Cannabisblüten.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 01.04.2026  14:27 Uhr

Hilfsprogramme werden seltener genutzt 

Kritikerinnen und Kritiker der Legalisierung warnten immer wieder vor einer Verschlechterung des Jugendschutzes und steigenden Konsum bei Minderjährigen. Doch laut dem Evaluationsbericht ist die Konsumprävalenz von Cannabis unter Jugendlichen nach der Teillegalisierung stabil oder sogar leicht rückläufig. Ein sprunghafter Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme konnte ebenfalls nicht beobachtet werden. Außerdem sehen die Experten seit dem Inkrafttreten des Gesetzes keinen Rückgang der Risikowahrnehmung des Cannabiskonsums. »Tendenziell ist das Gegenteil der Fall«, heißt es in dem Bericht. 

Die qualitativen Interviews sowie eine Auswertung der Deutschen Suchthilfestatistik zeigen jedoch auch, dass junge Menschen seltener Frühinterventionsprogramme in Anspruch nehmen. Aufgrund der Entkriminalisierung konsumnaher Verhaltensweisen würden immer weniger Jugendliche von der Justiz in Frühinterventionsprogramme vermittelt oder zu einer Teilnahme verpflichtet. 

Die Autoren halten fest, dass seit etwa 15 Jahren eine zunehmende Verbreitung von Cannabis unter Erwachsenen zu beobachten ist. Abwasseruntersuchungen und verschiedene Befragungen hätten keinen Einfluss des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Cannabisgesetzes auf diese Entwicklung gezeigt. Parallel zu dieser Entwicklung nahm auch die Häufigkeit gesundheitlicher Probleme durch den Konsum zu. Die Autoren sehen mit Sorge, dass trotz wachsender Probleme die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten der ambulanten Suchthilfe seit dem Jahr 2021 rückläufig ist. 

»Bedeutsamste Entkriminalisierung der Geschichte«

Die Wissenschaftler betonen, dass das Cannabisgesetz zur »quantitativ bedeutsamsten Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik« geführt habe. Insbesondere die Konsumierenden würden vor den negativen Folgen einer Strafverfolgung geschützt. Die erhoffte Entlastung der Gerichte sei bisher jedoch noch nicht eingetreten, da die Amnestieregelung und die aufwendige Umstellung auf das neue Gesetz aktuell noch viele Ressourcen binden. Polizei und Zoll bewerten das neue Gesetz ebenfalls eher negativ, da beispielsweise der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen eingeschränkt wurde.

Im Evaluationsbericht werden mehrere Maßnahmen empfohlen, die den Gesundheitsschutz und die Suchthilfe verbessern sollen. Einige der Empfehlungen betreffen auch Medizinalcannabis. So solle der Gesetzgeber eine effektive Durchsetzung der heilmittelwerberechtlichen Vorgaben gewährleisten und in Betracht ziehen, den THC-Gehalt frei verschreibbarer Cannabisblüten zu beschränken.

Damit die Konsumentinnen und Konsumenten trotzdem legales Cannabis erhalten, solle die Regierung die sehr restriktiven Vorgaben für Anbauvereinigungen überarbeiten. So gehörten beispielsweise die zahlreichen gesetzlichen Vorschriften für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis sowie das Konsumverbot in den Vereinen auf den Prüfstand. Außerdem sollte es den Anbauvereinigungen ermöglicht werden, im Internet neutral über ihr Angebot zu informieren. »Das übergeordnete Ziel einer solchen Novelle des KCanG könnte sein, allen erwachsenen Konsumierenden die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zu ermöglichen«, heißt es in dem Evaluationsbericht. 

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