| Lukas Brockfeld |
| 01.04.2026 14:27 Uhr |
Medizinisches Cannabis lässt sich vergleichsweise einfach im Internet bestellen. / © Imago/Depositphotos
Am 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Im Vorfeld wurde lange und hitzig über das Gesetz gestritten. Insbesondere Politikerinnen und Politiker der Union warnten vor steigendem Konsum und befürchteten schlimme Konsequenzen für die Gesundheit junger Menschen. Doch auch die vielen strengen und kleinteiligen Regelungen wurden als wirklichkeitsfremd und zu restriktiv kritisiert. Die damalige Ampel-Regierung hat daher eine wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in Auftrag gegeben. Jetzt liegt der zweite Zwischenbericht vor. Dessen Ergebnisse sind allerdings nur vorläufig, Die gesamte Evaluation läuft noch bis April 2028.
Der erste, schon im September 2025 vorgelegte Evaluationsbericht enthielt vor allem die Ergebnisse quantitativer Auswertungen. Die Autoren konnten beispielsweise zeigen, dass die Teillegalisierung nicht zu einem Anstieg des Cannabiskonsums bei Erwachsenen führte. Der Konsum steigt in dieser Altersgruppe zwar seit etwa 15 Jahren kontinuierlich an, die Teillegalisierung hatte aber keinen messbaren Effekt auf diese Entwicklung. Bei Jugendlichen konnte sogar ein leichter Rückgang des Konsums beobachtet werden.
Der am 1. April vorgestellte zweite Evaluationsbericht verfolgt dagegen einen qualitativen Ansatz. Dafür wurden unter anderem Interviews mit jungen Konsumierenden und Fachkräften im Bereich Suchtprävention sowie den Strafverfolgungsbehörden geführt.
Ein erklärtes Ziel des Cannabisgesetzes war das Zurückdrängen des Schwarzmarktes. Laut dem Evaluationsbericht scheint das tatsächlich zu gelingen, allerdings nicht so wie von der Ampel-Koalition beabsichtigt. Der Markt für medizinisches Cannabis ist seit der Teillegalisierung stark gewachsen und lag im Jahr 2025 bei etwa 200 Tonnen. In den Interviews gaben die meisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die regelmäßig Cannabis konsumieren an, ihr Gras aus »Online Apotheken« zu beziehen. Die Wissenschaftler sehen Onlineplattformen, die das eigentlich verschreibungspflichtige Medikament für den Freizeitkonsum vermarkten, als Treiber dieser Entwicklung.
Die Autoren des Evaluationsberichtes sind über diese Entwicklung nicht glücklich. Die auf den Plattformen verfügbaren Cannabisblüten weisen oft einen THC-Gehalt von deutlich über 15 Prozent auf. Bei diesen hochpotenten Produkten bestehe ein erhöhtes Risiko für psychische Probleme. Gleichzeitig fehle es an Evidenz für eine medizinische Indikation. In kontrollierten Studien sei die Wirksamkeit von Cannabisarzneimitteln nur für wenige Erkrankungen nachgewiesen worden. In diesen Studien seien außerdem fast ausschließlich Präparate mit einem THC-Gehalt von unter 10 Prozent untersucht worden.
Die Experten beklagen außerdem, dass die Onlineplattformen systematisch gegen heilmittelwerberechtliche Vorgaben verstoßen, die eigentlich jede Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Medizinalcannabis untersagen.
Der Evaluierungsbericht zeigt auch, dass der private Eigenanbau von Cannabis durch Konsumierende zunimmt. Die genaue Menge des legal angebauten Cannabis ließe sich zwar nicht quantifizieren, allerdings gebe ein zunehmender Anteil der Konsumierenden an, ihr Cannabis hauptsächlich aus dem eigenen Anbau zu beziehen. Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 betrieben nur 5,4 Prozent der befragten Konsumierenden Eigenanbau, im zweiten Halbjahr des Jahres 2025 waren es 21,4 Prozent. Mit 35,2 Prozent ist jedoch der sogenannte »social supply«, also der illegale Bezug über Freunde und Bekannte, weiter die wichtigste Bezugsquelle.
Der eigentlich im Cannabisgesetz vorgesehene Bezug über Anbauvereinigungen spielt dagegen weiterhin kaum eine Rolle. So wurden bundesweit bis zum 31. Oktober 2025 nur 366 Anbauvereinigungen genehmigt. Maximal 3,5 Prozent der Konsumierenden konnten im Jahr 2025 ihr Cannabis aus einer Anbauvereinigung beziehen. Nur in weniger als der Hälfte der Landkreise in Deutschland existiert ein solcher Verein.
Kritikerinnen und Kritiker der Legalisierung warnten immer wieder vor einer Verschlechterung des Jugendschutzes und steigenden Konsum bei Minderjährigen. Doch laut dem Evaluationsbericht ist die Konsumprävalenz von Cannabis unter Jugendlichen nach der Teillegalisierung stabil oder sogar leicht rückläufig. Ein sprunghafter Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme konnte ebenfalls nicht beobachtet werden. Außerdem sehen die Experten seit dem Inkrafttreten des Gesetzes keinen Rückgang der Risikowahrnehmung des Cannabiskonsums. »Tendenziell ist das Gegenteil der Fall«, heißt es in dem Bericht.
Die qualitativen Interviews sowie eine Auswertung der Deutschen Suchthilfestatistik zeigen jedoch auch, dass junge Menschen seltener Frühinterventionsprogramme in Anspruch nehmen. Aufgrund der Entkriminalisierung konsumnaher Verhaltensweisen würden immer weniger Jugendliche von der Justiz in Frühinterventionsprogramme vermittelt oder zu einer Teilnahme verpflichtet.
Die Autoren halten fest, dass seit etwa 15 Jahren eine zunehmende Verbreitung von Cannabis unter Erwachsenen zu beobachten ist. Abwasseruntersuchungen und verschiedene Befragungen hätten keinen Einfluss des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Cannabisgesetzes auf diese Entwicklung gezeigt. Parallel zu dieser Entwicklung nahm auch die Häufigkeit gesundheitlicher Probleme durch den Konsum zu. Die Autoren sehen mit Sorge, dass trotz wachsender Probleme die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten der ambulanten Suchthilfe seit dem Jahr 2021 rückläufig ist.
Die Wissenschaftler betonen, dass das Cannabisgesetz zur »quantitativ bedeutsamsten Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik« geführt habe. Insbesondere die Konsumierenden würden vor den negativen Folgen einer Strafverfolgung geschützt. Die erhoffte Entlastung der Gerichte sei bisher jedoch noch nicht eingetreten, da die Amnestieregelung und die aufwendige Umstellung auf das neue Gesetz aktuell noch viele Ressourcen binden. Polizei und Zoll bewerten das neue Gesetz ebenfalls eher negativ, da beispielsweise der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen eingeschränkt wurde.
Im Evaluationsbericht werden mehrere Maßnahmen empfohlen, die den Gesundheitsschutz und die Suchthilfe verbessern sollen. Einige der Empfehlungen betreffen auch Medizinalcannabis. So solle der Gesetzgeber eine effektive Durchsetzung der heilmittelwerberechtlichen Vorgaben gewährleisten und in Betracht ziehen, den THC-Gehalt frei verschreibbarer Cannabisblüten zu beschränken.
Damit die Konsumentinnen und Konsumenten trotzdem legales Cannabis erhalten, solle die Regierung die sehr restriktiven Vorgaben für Anbauvereinigungen überarbeiten. So gehörten beispielsweise die zahlreichen gesetzlichen Vorschriften für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis sowie das Konsumverbot in den Vereinen auf den Prüfstand. Außerdem sollte es den Anbauvereinigungen ermöglicht werden, im Internet neutral über ihr Angebot zu informieren. »Das übergeordnete Ziel einer solchen Novelle des KCanG könnte sein, allen erwachsenen Konsumierenden die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zu ermöglichen«, heißt es in dem Evaluationsbericht.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) scheint von diesem Vorschlag allerdings nichts zu halten. In einer Pressemitteilung übte die Ministerin grundsätzliche Kritik: »Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler! Die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, gehen stark zurück. Wer davor die Augen verschließt, riskiert die Gesundheit unserer Jüngsten! Zudem ist die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem. Im Internet herrscht ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem THC-Gehalt, die gezielt junge Menschen ansprechen«, so Warken.
Auch der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) stört sich am Missbrauch vom Medizinalcannabis. »Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun. Das weiterlaufen zu lassen, wäre fahrlässig. Auch bei der Hilfe für Jugendliche zeigt sich ein beunruhigender Trend. Wer wegen Cannabis auffällt, bekommt heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht zeigt auch warum. Die Weiterleitung durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe ist entfallen. Hier müssen wir nachsteuern«, so der Virologe.
Christos Pantazis, Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hält das Cannabisgesetz weiter für richtig. Auf Facebook schreibt der Arzt, dass die Teillegalisierung den Schwarzmarkt zurückgedrängt und den Gesundheitsschutz gestärkt habe. Gleichzeitig sei der Konsum nicht explodiert. Doch er sehe auch Probleme wie Lücken bei der Prävention, Unsicherheiten in der Strafverfolgung und einen Graubereiche beim Medizinalcannabis. »Für uns ist klar: Kein Rollback – sondern klug nachsteuern. Drogenpolitik darf nicht ideologisch sein – sondern muss sich an Gesundheit und Realität orientieren«, so der Sozialdemokrat.
CDU und CSU hatten im Wahlkampf versprochen, die von der Ampel-Regierung umgesetzte Teillegalisierung gänzlich zurückzunehmen. Nach den Verhandlungen mit der SPD war im Koalitionsvertrag aber nur noch von einer »ergebnisoffenen Evaluierung« die Rede. Eine entsprechende Untersuchung war ohnehin im Cannabisgesetz der Ampel vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet zurzeit an einer Verschärfung des Medizinalcannabisgesetzes, die das Geschäft der Onlineplattformen unterbinden soll. Doch auch diese Reform könnte an den Sozialdemokraten scheitern.