Medikationsfehler schon auf dem Rezept vermeiden |
Ärzte sollten bei der Verordnung unter anderem auf Eindeutigkeit und Lesbarkeit achten. / Foto: Adobe Stock/Henrik Dolle
Die Arzneimitteltherapie gehört zu den wichtigsten Bereichen der medizinischen Versorgung. Gleichzeitig ist sie besonders anfällig für Fehler: Geschätzte 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich sind auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen. Das zeigte die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP bereits im Februar 2018. Eine aktuelle Studie geht von 237 Millionen Medikationsfehlern jährlich allein in England aus, die mindestens 1700 Menschen jedes Jahr das Leben kosten. Dabei passiere jeder fünfte Fehler bereits bei der Verordnung.
Um für Patienten und medizinisches Personal die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen, hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) nun eine Handlungsempfehlung »Gute Verordnungspraxis« herausgegeben, in der die Bedeutung der Dokumentation des detaillierten Ablaufs der Arzneimitteltherapie, also des Medikationsprozesses hervorgehoben wird. Diese Empfehlung richtet sich sektorenübergreifend an Ärzte, Apotheker, Pharmazeutisch-Technische-Assistenten (PTA), Medizinische Fachangestellte, Pflegepersonal, Patienten und unterstützende Angehörige. Dazu haben Experten des APS analysiert, wo häufige Fehlerquellen in der Umsetzung von Verordnungen liegen, und unter Berücksichtigung von internationalen Empfehlungen und nationalen Quellen entsprechende Empfehlungen zur Sicherstellung einer unmissverständlichen und vollständigen Dokumentation gegeben.
Ob Dosierung, Einnahmehäufigkeit, Hinweise zur Teilbarkeit, exakte Einnahmezeiten oder Art der Applikation: Danach soll nicht nur jede Patientenakte, sondern auch jede ärztliche Arzneimittel-Verordnung derart eindeutig, konkret, gut lesbar, vollständig und unmissverständlich dokumentiert werden, dass auch weiter behandelnde Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte dieser Verordnung ohne Unsicherheiten entnehmen können, welches Medikament wie lange und auf welche Weise angewendet werden soll.
Dabei müsse gegebenenfalls im Rahmen schriftlicher (Zusatz)Informationen auch dem Recht des Patienten auf verständliche Erläuterung der Diagnose beziehungsweise der Charakteristika der zu ergreifenden Therapiemaßnahmen inklusive Nebenwirkungen nachgekommen werden. Die Verordnung sollte optimaler Weise den Namen des Präparates und den Namen des Wirkstoffs enthalten.