Masken-Verteilung nach Problemen gut angelaufen |
Nach anfänglichen, kleineren Problemen bei der Masken-Verteilung in Sachsen läuft die Ausgabe an Risikopatienten inzwischen gesichert und gut. / Foto: imago images/Lichtgut
Einige Risikopatienten haben demnach weniger als die drei Masken bekommen, die ihnen zustehen. Auch sei es vor einigen Apotheken zu langen Warteschlangen gekommen. «Inzwischen läuft die Aktion gut. Die meisten Kollegen dürften genügend Vorrat haben und nun den Ablauf kennen», schätzt Donner die Lage ein.
Seit dem 15. Dezember können Risikopatienten und Bürger über 60 Jahren in den Apotheken drei Schutzmasken kostenlos abholen. Zeit haben sie laut Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis zum 6. Januar 2021. Die Apotheker müssen laut Verordnung in dieser Zeit selbst entscheiden, ob Patienten anspruchsberechtigt sind oder nicht. Danach sollen Coupons der Krankenversicherungen in den Apotheken vorgelegt werden, um bis Ende April weitere insgesamt zwölf Masken zu erhalten. Die PZ hatte über das Prozedere mit den Kassen-Coupons bereits ausführlich berichtet.
Die Verbraucherzentrale Sachsen, Beratungsstelle Auerbach, ist im Vogtland ein Ansprechpartner bei speziellen Abgabeproblemen. «In einem Fall wollen die Apothekeninhaber Masken nur an Stammkunden herausgeben. Dabei sieht der Beschluss der Regierung die Versorgung aller Risikopatienten vor», berichtet die Beratungsstellenleiterin Heike Teubner.
Die Apotheke, deren Betreiber weiter uneinsichtig seien, bleibt aber laut Teubner eine Ausnahme. Auch sollten Kunden laut der Beratungsstelle darauf achten, dass sie FFP2-Masken oder einen vergleichbaren Standard mit einer nachprüfbaren Kennzeichnung darauf bekommen. «Die Menschen haben ein Recht darauf und können dieses einfordern. Stoffmasken und andere Exemplare ohne Kennzeichnung sind natürlich ungeeignet», so Teubner.
Gegenüber der PZ hatte auch der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), der für die Apothekenvergütung zuständig ist, darauf hingewiesen, dass die Apotheker sich der Aktion nicht verweigern sollten. In mehreren Briefen an die Apotheker hatten auch einige Landesapothekerkammern angemerkt, dass eine Einschränkung des Empfängerkreises (beispielsweise nur Stammkunden) nicht zulässig sei.
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