Liese begrüßt EU-Zulassung von Remdesivir |
Ev Tebroke |
18.05.2020 15:13 Uhr |
Mit der in Kürze erwarteten EU-Zulassung von Remdesivir wird hierzulande eine Therapie mit dem Wirkstoff erstattungsfähig. / Foto: Colourbox
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA will offenbar in Kürze das antivirale Medikament Remdesivir zur Behandlung von Covid-19-Patienten in Europa vorläufig zulassen. Das teilte der christdemokratische Europapolitiker Peter Liese heute mit. Demnach habe der Direktor der EMA, Guido Rasi, im Rahmen einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments die kurzfristige bedingte Markzulassung angekündigt.
»Ich halte die bedingte Marktzulassung von Remdesivir für richtig«, so Liese. Die bisherigen Untersuchungen hätten offensichtlich gezeigt, dass Remdesivir den Krankheitsverlauf abmildert, vielleicht sogar die Todesrate absenken könne und dass die Nebenwirkungen vertretbar seien. Liese mahnte aber, es gelte weiter genau zu beobachten und die Daten fortwährend zu analysieren. Wichtig sei, dass das Medikament nun in ausreichender Zahl zur Verfügung stehe. »Die Firma hat mir persönlich versichert, dass sie Remdesivir europäischen Patienten zur Verfügung stellt, wenn die bedingte Marktzulassung erfolgt ist«, so der Sprecher der Europäischen Volkspartei EVP (Christdemokraten) im EU-Parlament. Er freue sich, dass dies nun »in wenigen Tagen geschehen kann«.
Das Virostatikum Remdesivir des US-Herstellers Gilead Sciences – eigentlich zur Behandlung von Ebola entwickelt – gilt als vielversprechender Covid-19-Arzneistoffkandidat. In den USA und Japan hat das Medikament kürzlich bereits eine Notfallzulassung zur Behandlung von Patienten mit schwerer Covid-19 Erkrankung erhalten und ist dort unter dem Namen Veklury® am Markt. Nun sollen auch Covid-19-Patienten in Europa offiziell von dem Medikament profitieren können. Eine bedingte Marktzulassung impliziert, dass Experten ein Medikament als wahrscheinlich wirksam und nebenwirkungsarm einstufen, diese Einschätzung aber im Rahmen der Behandlung weiterhin laufend und endgültig verifiziert werden muss. Laut Liese ist eine bedingte Zulassung in Deutschland Voraussetzung, damit die Kassen die Erstattung des Medikaments übernehmen.
Zuletzt hatte Gilead sich mit fünf Generika-Herstellern verbündet, um den Covid-19-Arzneistoffkandidaten auch in ärmeren Ländern der Welt verfügbar zu machen.
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