| Melanie Höhn |
| 26.02.2026 13:00 Uhr |
Auch die Krankenhäuser müssen sich für den Krisenfall wappnen, forderte Ingo Morell, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) im »General-Anzeiger«, auch weil im Kriegsfall Deutschland Drehscheibe für Verwundete wäre. Laut eines Gutachtens der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die deutschen Krankenhäuser in ihrer derzeitigen Struktur nur bedingt krisen- und verteidigungsfähig. Wenn die Bundeswehr konkrete Pläne für mögliche Szenarien vorbereite, müsse sie klar benennen, welche Versorgungsstrukturen sie voraussetze, so Morell.
NRW geht als gutes Beispiel voran: Schon im Jahr 2023 konnten Krankenhäuser in dem Bundesland ein Sondervermögen in Höhe von 100 Millionen Euro nutzen, um bei einem Blackout eine Notstromversorgung von mindestens 72 Stunden zu gewährleisten. Auch den Ausbau von Kasernen treibt das Land an, derzeit würden 132 Bauprojekte bearbeitet, dazu kämen 381 weitere Maßnahmen für die Bundeswehr.
Auf Nachfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärte eine Sprecherin gegenüber der PZ, dass der Koalitionsvertrag die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für den Gesundheitssektor und den Rettungsdienst im Zivilschutzfall, inklusive Verteidigungs- und Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung und eindeutigen Zuständigkeiten vorsehe. Derzeit würden dazu nur wenige Regelungen im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) bestehen.
Ziel eines vor diesem Hintergrund geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG) sei es, einen Sonderrechtsrahmen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in verteidigungsbezogenen Krisenlagen zu schaffen. Dabei sollen »Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung genauso wie die an das zivile Gesundheitssystem gerichteten, besonderen gesundheitlichen Bedarfe der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte berücksichtigt werden«.
Das BMG habe in Vorbereitung dazu bis Ende 2025 einen partizipativen Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppenprozess unter Einschluss der medizinischen Fachgesellschaften einschließlich Notfall- und Katastrophenmedizin sowie Expertinnen und Experten geleitet. Hier seien potenzielle Regelungsinhalte von Ländern, Bundesressorts und Hilfsorganisationen sowie der schriftlichen Einbeziehung der Verbände, auch der Apothekerschaft, erarbeitet worden. Auf dieser Grundlage bereite das BMG derzeit einen Entwurf für ein GeSiG vor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will dazu im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen. Welches Regierungsressort die Verantwortung für das Gesetz tragen soll, ist noch offen. Die PZ berichtete.