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Krisenfestigkeit
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Lieferprobleme könnten im Krisenfall explodieren

In Vorbereitung auf ein Gesundheitsgesetz im Kriegsfall ist die Apothekerschaft in einen Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppenprozess einbezogen. Auch bei der Apothekenreform müsse das Thema Krise beachtet werden, betonte ABDA-Präsident Thomas Preis gegenüber dem Bonner »General-Anzeiger«.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 26.02.2026  13:00 Uhr

Gestern jährte sich der russische Überfall auf die Ukraine zum vierten Mal. Pharmazeutische Hilfe bleibt laut der Hilfsorganisationen Apotheker ohne Grenzen und action medeor für die Ukraine lebenswichtig. Medikamente seien teuer und knapp.

In Nordrhein-Westfalen laufen die Schutzmaßnahmen laut Bonner »General-Anzeiger« auf Hochtouren: Spionage und Sabotage durch fremde staatliche Stellen sind einer Sprecherin des NRW-Verfassungsschutzes zufolge in Deutschland eine ernstzunehmende Bedrohung. Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine habe sich das Sabotagerisiko erhöht. »Russlands Geheimdienste gehen aktuell unkonventioneller, risikobereiter und aggressiver vor«, sagte sie der Zeitung. Neben Sabotage gehe es auch um klassische Informationsbeschaffung. NRW spiele eine »herausgehobene Rolle«: Neben der Botschaft in Berlin unterhalte die Russische Föderation ihre einzig verbliebene Vertretung in Bonn.

Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) warnte davor, dass Russland versuche, mit kleinen Funken auch mitten in Deutschland große Brände zu legen. Nicht mehr nur professionelle Spione, sondern auch einfache Helfer würden gefährliche Aufträge ausführen oder mit Drohnen die Bevölkerung verunsichern.

Keine Apotheken, keine Widerstandsfähigkeit

Eines steht fest: Deutschland muss vorsorgen und seine Krisenfestigkeit ausbauen. Unter anderem im Bereich der Arzneimittel besteht Handlungsbedarf. ABDA-Präsident Thomas Preis warnte im »General-Anzeiger« davor, dass es schon jetzt Hunderte Lieferengpässe gebe und in Krisensituationen die Lieferprobleme sprunghaft ansteigen würden. Die sechsmonatige Bevorratungspflicht der Industrie bei Rabattarznei könne in Krisensituationen zwar helfen, sie umfasse aber nicht Arzneimittel wie Antibiotika oder starke Schmerzmittel. Er forderte, dass Deutschland grundsätzlich unabhängiger werden müsse von der Arzneimittelproduktion außerhalb Europas. Auch bei der Apothekenreform müsse an Krisen gedacht werden.

Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, ist derzeit »zutiefst besorgt«, wie die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krisenzeiten angesichts der weiterhin hohen Zahl von Apothekenschließungen abgesichert werden kann. »Denn während die Landesregierung die Widerstandsfähigkeit Sachsen-Anhalts gegenüber Krisen und Katastrophen stärken will, leidet die wohnortnahe Arzneimittelversorgung«, erklärte er heute in einer Mitteilung.

Münch betonte, dass die Gesundheitsversorgung mit Arzneimitteln ein zentraler Bestandteil der kritischen Infrastruktur sei. »Ohne eine stabile und flächendeckende Apothekenstruktur ist eine wirksame Krisenvorsorge nicht denkbar«, betonte Münch. »Doch bisher scheinen wir in diesen wichtigen Überlegungen nicht eingebunden zu sein.« Wer die Widerstandsfähigkeit des Landes stärken will, müsse auch die Apotheken als Teil der kritischen Infrastruktur stärken. Die Apothekerkammer fordert deshalb den Erhalt der bewährten Apothekenstrukturen sowie eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung: Nur wirtschaftlich stabile Apotheken könnten ihre Laborkapazitäten, ihre Notfallkompetenz und ihre personellen Ressourcen dauerhaft aufrechterhalten und damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Stabilität leisten.

NRW: Notstromversorgung und Ausbau von Kasernen

Auch die Krankenhäuser müssen sich für den Krisenfall wappnen, forderte Ingo Morell, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) im »General-Anzeiger«, auch weil im Kriegsfall Deutschland Drehscheibe für Verwundete wäre. Laut eines Gutachtens der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die deutschen Krankenhäuser in ihrer derzeitigen Struktur nur bedingt krisen- und verteidigungsfähig. Wenn die Bundeswehr konkrete Pläne für mögliche Szenarien vorbereite, müsse sie klar benennen, welche Versorgungsstrukturen sie voraussetze, so Morell.

NRW geht als gutes Beispiel voran: Schon im Jahr 2023 konnten Krankenhäuser in dem Bundesland ein Sondervermögen in Höhe von 100 Millionen Euro nutzen, um bei einem Blackout eine Notstromversorgung von mindestens 72 Stunden zu gewährleisten. Auch den Ausbau von Kasernen treibt das Land an, derzeit würden 132 Bauprojekte bearbeitet, dazu kämen 381 weitere Maßnahmen für die Bundeswehr. 

BMG: Gesetzentwurf im Sommer geplant

Auf Nachfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärte eine Sprecherin gegenüber der PZ, dass der Koalitionsvertrag die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für den Gesundheitssektor und den Rettungsdienst im Zivilschutzfall, inklusive Verteidigungs- und Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung und eindeutigen Zuständigkeiten vorsehe. Derzeit würden dazu nur wenige Regelungen im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) bestehen.

Ziel eines vor diesem Hintergrund geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG) sei es, einen Sonderrechtsrahmen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in verteidigungsbezogenen Krisenlagen zu schaffen. Dabei sollen »Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung genauso wie die an das zivile Gesundheitssystem gerichteten, besonderen gesundheitlichen Bedarfe der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte berücksichtigt werden«. 

Das BMG habe in Vorbereitung dazu bis Ende 2025 einen partizipativen Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppenprozess unter Einschluss der medizinischen Fachgesellschaften einschließlich Notfall- und Katastrophenmedizin sowie Expertinnen und Experten geleitet. Hier seien potenzielle Regelungsinhalte von Ländern, Bundesressorts und Hilfsorganisationen sowie der schriftlichen Einbeziehung der Verbände, auch der Apothekerschaft, erarbeitet worden. Auf dieser Grundlage bereite das BMG derzeit einen Entwurf für ein GeSiG vor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will dazu im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen. Welches Regierungsressort die Verantwortung für das Gesetz tragen soll, ist noch offen. Die PZ berichtete. 

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