Leitlinie für Schlaganfall-Therapie komplett überarbeitet |
Daniela Hüttemann |
28.05.2021 12:00 Uhr |
Jährlich erleiden rund 270.000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall. Bei der Einleitung der Therapie zählt jede Sekunde. / Foto: Getty Images/designer491
Diesen Monat haben die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und weitere Fachgesellschaften die komplett überarbeitete S2e-Leitlinie zur Akuttherapie des ischämischen Schlaganfalls veröffentlicht. Sie löst die bisherige S1-Leitlinie aus dem Jahr 2012 mit einer Aktualisierung von 2015 ab. In dieser Zeit hat sich viel getan. In einer begleitenden Pressemitteilung nennt die Fachgesellschaft die wichtigsten Änderungen.
In Deutschland erleiden jährlich etwa 270.000 Menschen einen Schlaganfall. Dabei wird unterschieden zwischen ischämischen Schlaganfällen (auch Hirninfarkt oder Hirninsult genannt) und hämorrhagischen Schlaganfällen. Erstere machen etwa 85 Prozent der Fälle aus. Sie entstehen durch den Verschluss oder die hochgradige Verengung einer hirnversorgenden Arterie durch ein Blutgerinnsel (Thrombus oder Embolie). In der Folge wird das von dieser Arterie versorgte Hirnareal nicht mehr genügend durchblutet und es kommt zu Sauerstoffmangel (Ischämie) im Gehirn. Um diese Art von Schlaganfällen geht es in der Leitlinie.
Entscheidend ist eine schnelle Behandlung, um das Absterben von Gehirnzellen zu verhindern und damit bleibende Schäden wie Lähmungen zu vermeiden. Alle Patienten sollten möglichst in der Stroke Unit eines Krankenhauses behandelt werden, empfiehlt die Leitlinie Die Wiederherstellung der Blutversorgung (Perfusion) erfolgt durch eine sogenannte Rekanalisationstherapie. Dabei wird das Blutgerinnsel, das die Arterie verstopft, aufgelöst – entweder mit Medikamenten (intravenöse Thrombolyse) oder bei Verschlüssen großer Blutgefäße mechanisch mittels Katheter (interventionelle Thrombektomie).
Als Standardtherapie für die Thrombolyse gilt Alteplase. »Tenecteplase könnte als modifiziertes Molekül eine noch bessere Wirksamkeit haben«, kommentiert die DGN. Allerdings sei diese Substanz in der EU bisher nur zur Behandlung des Herzinfarkts zugelassen. Die Studienlage beim Schlaganfall sei bislang nicht einheitlich, daher soll Tenecteplase außerhalb klinischer Studien nur in Einzelfällen eingesetzt werden.