Lauterbach prüft Dispensierrecht für Ärzte |
Ev Tebroke |
04.03.2022 13:00 Uhr |
Bislang dürfen Ärzte keine Medikamente an ihre Patienten abgeben. Die Arzneimittelversorgung ist den Apotheken vorbehalten. / Foto: Adobe Stock/Alexander Raths
Bislang ist niedergelassenen Ärzten in der Humanmedizin die Abgabe von Medikamenten rechtlich untersagt. Das sogenannte Dispensierrecht, also die gesetzliche Erlaubnis, Medikamente herzustellen, zu mischen, zu lagern und zu verkaufen, haben hierzulande ausschließlich die Apotheken. Dies könnte sich aber bald ändern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigt sich offen, unter gewissen Umständen im Notdienst auch Ärzten zu ermöglichen, ausgewählte Medikamente an Patienten abgeben zu dürfen.
Angesprochen auf ein mögliches Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst in strukturschwachen Gebieten für die Abgabe bestimmter Medikamente sagte er: »Das ist auf alle Fälle etwas, das wir prüfen müssen, das ist klar«, so der Gesundheitsminister im Interview mit dem Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, im Rahmen der KBV-Fragestunde »PraxisCheck«. Ein solcher Schritt hätte »eine Humanisierung der Versorgung« zur Folge, so Lauterbach. Zum Teil sei es »ein erheblicher Qualitätsverlust« in der Patientenversorgung, »wenn der Arzt nicht abgeben kann«.
Ein mögliches Dispensierrecht wird von den Vertragsärzten seit Jahren immer wieder mal gefordert. Zuletzt hatte die Ärzteschaft den Ruf danach erneuert, um sich dagegen zu wehren, dass Apotheken auch Impfungen anbieten dürfen.Dies sahen die Mediziner als Brüskierung ihrer heilberuflichen Kompetenz und als Aufweichung der klaren Trennung zwischen den Aufgabengebieten der Leistungserbringer.
Die Grabenkämpfe zwischen Ärzte-und Apothekerschaft sind auch für den FDP-Politiker Professor Andrew Ullmann (FDP) ein Thema. Zuletzt hatte er beim Europäischen Gesundheitskongress im Dezember 2021 die ABDA konkret aufgefordert, einen Schritt auf die Ärzte zuzugehen und über das Dispensierrecht zu sprechen.