Länder kontrollierten EU-Versender bislang nicht |
Kontrolliert wird nicht, wie lange ein Paket schon in der Sonne liegt. Dabei müssen sich auch (ausländische) Versandapotheken an die geltenden Temperaturvorschriften hierzulande halten. / Foto: Adobe Stock/Mark Wiens
Damit temperaturempfindliche Arzneimittel sicher von A nach B kommen, müssen deutsche Großhändler die strengen Vorschriften der Good Distribution Practice (GDP) befolgen. Ob sie sich daran halten, überwachen die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Bundesländern, denn sie sind für die Überwachung der Vorgaben im Arzneimittelgesetz (AMG) zuständig. Der Apothekenleiter wiederum muss den sicheren Transportweg eines Medikaments garantieren. Solche Temperaturkontrollen sind insbesondere an heißen Sommertagen relevant. Die Hitze kann nämlich die Wirksamkeit einiger Präparate beeinträchtigen, wenn sie nicht richtig gekühlt werden.
Eigentlich müssen sich seit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) auch Arzneimittelversender aus dem EU-Ausland und die von ihnen beauftragten Paketdienstleister an die GDP-Vorgaben halten, wenn sie Medikamente nach Deutschland verschicken. Die bereits existierenden Vorgaben zum Arzneimitteltransport, wie sie im AMG, in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie dem Apothekengesetz (ApoG) stehen, hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aber nach eigenen Angaben im VOASG noch einmal konkretisieren wollen. Ziel war es »Klarheit zur Qualität der versendeten Arzneimittel vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren teilweise zu beobachtenden extremen Wetterlagen zu schaffen.«
Ob man aber darauf vertrauen kann, ob die Online-Händler sich an die Vorschriften beim Arzneimitteltransport halten, ist unklar. Denn: eine Pflicht zur Kontrolle fehlt im Gesetzestext. Darüber beschwerte sich erst kürzlich der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro). Die PZ hatte darüber berichtet. Der Phagro forderte von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder, den Versand von Medikamenten aus dem Ausland genauso streng zu überwachen, wie es hierzulande beim pharmazeutischen Großhandel Praxis ist – gleiche Regeln für alle also.
Die PZ hat sich vor diesem Hintergrund in einigen Bundesländern umgehört, ob die Behörden dort seit dem VOASG schon einmal hinsichtlich der Temperaturanforderungen bei EU-Arzneimittelversendern aktiv geworden sind und wenn ja, in welcher Form. Die Antworten zeigen: Noch hat es offenbar keinen Anlass dafür gegeben. Zudem wollten sich auf Nachfrage der PZ weder Shop Apotheke noch Doc Morris dazu äußern, ob und wie bereits geltende Temperaturanforderungen bei ihren Arzneimittelsendungen kontrolliert wurden.