Das GKV-Spargesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken steht von allen Seiten in der Kritik. / © Imago/epd
Gegen die Milliarden-Sparpläne der Bundesregierung bei den Gesundheitsausgaben formiert sich Widerstand unter den Ländern. Vor der ersten Beratung über den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Bundesrat in der kommenden Woche melden Ausschüsse der Länderkammer zahlreiche Kritikpunkte an. Gefordert wird die Streichung mehrerer vorgesehener Ausgabenbremsen bei Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken und der Pharmabranche. Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 12. Juni darüber ab, welche der Ausschussempfehlungen er sich zu eigen macht.
Der federführende Gesundheitsausschuss mahnt unter anderem: »Die Sparmaßnahmen dürfen nicht zu einem Kliniksterben führen und in einer kalten und ungesteuerten Strukturbereinigung münden.« Zur Konsolidierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen müsse auch der Krankenhaussektor seinen Beitrag leisten. Durch die geplanten Maßnahmen seien aber eine »hohe Insolvenzgefahr« und eine überproportional starke Belastung zu erwarten.
Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Paket soll die gesetzlichen Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten, um ein erwartetes Defizit auszugleichen und neue Anhebungen der Zusatzbeiträge zu vermeiden. Warken plant Ausgabenbremsen bei allen Leistungserbringern – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Der Entwurf soll am 12. Juni auch in den Bundestag kommen. Der Bundesrat kann zunächst Stellung dazu nehmen. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länder könnten es aber bremsen.
Bei den Kliniken sollen Ausgaben von 4,6 Milliarden Euro vermieden werden. Die zuständigen Ausschüsse der Länderkammer empfehlen als Forderung, mehrere Instrumente dafür zu streichen – etwa, dass Tariflohnsteigerungen, die über eine bestimmte Schwelle hinausgehen, nicht mehr voll von den Kassen getragen werden, sondern nur noch zur Hälfte. Auch ein Limit für Anstiege beim »Pflegebudget« solle gestrichen werden. Daraus werden – ausgegliedert aus der generellen Klinikvergütung – die Kosten fürs Pflegepersonal finanziert.
Vorbehalte aus den Bundesrats-Ausschüssen werden auch bei weiteren Teilen des Sparpakets deutlich. Wenn Festzuschüsse für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent gesenkt würden, lasse dies allgemeine Kostensteigerungen etwa für Labore außer Betracht. Auf Versicherte kämen Belastungen zu. Dass bestimmte Operationen erst nach dem Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung von den Krankenkassen vergütet werden sollen, führe zur Gefahr von Wartezeiten.
Ablehnung kommt aus den Ausschüssen auch zur geplanten Abschaffung finanzieller Anreize für Praxen für schnellere Terminvermittlungen, was die Bundesregierung mit ausgebliebenen Verbesserungen begründet. Ebenfalls abgelehnt werden Regelungen zu größeren Preisrabatten, die Apotheken und Arzneimittelhersteller den Kassen gewähren müssen. Eine Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts solle stärker berücksichtigt werden.
Angemahnt wird von den Bundesrats-Ausschüssen auch eine größere Mitfinanzierung der Krankenkosten von Bürgergeldbeziehern durch Steuergeld aus dem Bundeshaushalt. Die anstehenden Reformen müssten – aus Gründen der Akzeptanz – auch ihren Niederschlag in der Versorgung von Beamtinnen und Beamten finden. Etwaige Änderungen bei der Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, seien »unter der Maßgabe zu prüfen, dass die Belastungen der breiten Mitte der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht weiter erhöht werden«. Im Entwurf geplant ist eine zusätzliche Anhebung 2027.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte mit Blick auf die geballten Einwände aus den Ländern: »Nina Warken muss endlich erkennen, dass besonders Sozialgesetze nicht in wissenschaftlichen Zirkeln gemacht werden.« Es brauche vielmehr den politischen Diskurs. »Dabei gilt es, mindestens die Regierungsfraktionen einzubinden«, mahnte Brysch.