Vorbehalte aus den Bundesrats-Ausschüssen werden auch bei weiteren Teilen des Sparpakets deutlich. Wenn Festzuschüsse für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent gesenkt würden, lasse dies allgemeine Kostensteigerungen etwa für Labore außer Betracht. Auf Versicherte kämen Belastungen zu. Dass bestimmte Operationen erst nach dem Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung von den Krankenkassen vergütet werden sollen, führe zur Gefahr von Wartezeiten.
Ablehnung kommt aus den Ausschüssen auch zur geplanten Abschaffung finanzieller Anreize für Praxen für schnellere Terminvermittlungen, was die Bundesregierung mit ausgebliebenen Verbesserungen begründet. Ebenfalls abgelehnt werden Regelungen zu größeren Preisrabatten, die Apotheken und Arzneimittelhersteller den Kassen gewähren müssen. Eine Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts solle stärker berücksichtigt werden.
Angemahnt wird von den Bundesrats-Ausschüssen auch eine größere Mitfinanzierung der Krankenkosten von Bürgergeldbeziehern durch Steuergeld aus dem Bundeshaushalt. Die anstehenden Reformen müssten – aus Gründen der Akzeptanz – auch ihren Niederschlag in der Versorgung von Beamtinnen und Beamten finden. Etwaige Änderungen bei der Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, seien »unter der Maßgabe zu prüfen, dass die Belastungen der breiten Mitte der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht weiter erhöht werden«. Im Entwurf geplant ist eine zusätzliche Anhebung 2027.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte mit Blick auf die geballten Einwände aus den Ländern: »Nina Warken muss endlich erkennen, dass besonders Sozialgesetze nicht in wissenschaftlichen Zirkeln gemacht werden.« Es brauche vielmehr den politischen Diskurs. »Dabei gilt es, mindestens die Regierungsfraktionen einzubinden«, mahnte Brysch.