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Arzneimittelversorgung

Kritik am Regierungsentwurf des Engpass-Gesetzes

Im nun verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Lieferengpass-Gesetz erhalten die Apotheken zwar künftig etwas mehr Freiheit beim Engpass-Management. Aus Sicht der ABDA ist die Regelung aber sehr unbefriedigend. Kritik am Gesetz gibt es auch von Herstellern und Kassen.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 05.04.2023  18:00 Uhr

ABDA-Vize Arnold zeigt sich verärgert 

ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold zeigt sich verärgert: »Lieferengpässe bei Medikamenten werden leider auf absehbare Zeit nicht zu vermeiden sein und müssen deshalb in den Apotheken effizient gemanagt werden. Die Apotheken brauchen dazu Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum, um beim Einlösen eines Rezepts ein vorrätiges Ersatzmedikament abzugeben, statt den Patienten oder die Patientin zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken. Kurzum: Die Patientinnen und Patienten müssen schnell, unbürokratisch und sicher versorgt werden. Der Kabinettsentwurf zum Lieferengpassgesetz verpasst jedoch leider immer noch die Chance, die Arzneimittelversorgung langfristig abzusichern.«

Mit diesem Gesetz löse die Bundesregierung die Lieferprobleme leider nicht. Nun müsse der Bundestag nachbessern. »Wir brauchen keine zwei Verfügbarkeitsanfragen beim Großhandel, wenn doch ein Alternativpräparat im Warenlager der Apotheke vorrätig ist. Als Engpass-Ausgleich für den Personal- und Zeitaufwand brauchen wir keinen zweistelligen Cent-Betrag, sondern einen zweistelligen Euro-Betrag. Wir brauchen Retaxationssicherheit, damit die Krankenkassen die Zahlung für den Arzneimittelpreis und das Apothekenhonorar nicht verweigern. Und wir brauchen die Möglichkeit, auch jederzeit Rezepturen und Defekturen selbst herzustellen, wenn kein industrielles Arzneimittel lieferbar ist.« Und Arnold kündigt Widerstand an. »Wir werden die Gesundheitspolitik in Berlin mit Protesten und Aktionen wachrütteln. Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!«

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