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GKV-Finanzen
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Kommission will Hautkrebsscreening streichen

Unter dem Bündel an Maßnahmen, die die Finanzkommission Gesundheit am Montag vorgelegt hat, ist auch der Vorschlag, das Hautkrebsscreening zu streichen. Trotz steigender Diagnosen ist das Screening fachlich umstritten. Auch die Laboruntersuchungen beim Check Up 35 sieht die Kommission kritisch.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 31.03.2026  16:20 Uhr

Anpassungen beim Check Up 35

Generell sollten präventive Leistungen nur bei nachgewiesenem patientenrelevanten Nutzen in den Leistungskatalog aufgenommen werden dürfen. Es gebe weitere Untersuchungen mit unklarer Evidenz bezüglich eines Nutzens, zum Beispiel den Check Up 35 und die U-Untersuchungen. Beim Check Up sollen auch nicht anlassbezogene Laboruntersuchungen eingeschränkt werden.

Der obligatorische Harnstreifentest zur Erkennung von Tumoren und Nierenerkrankungen soll ganz wegfallen. Die regelmäßige Bestimmung des Lipidprofils soll nur bei Bedarf erfolgen, das heißt bei etwaigen Risikopatienten oder wenn bisher kein Profil bekannt ist. Das soll 5 bis 9 Millionen Euro jährlich einsparen.

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