| Daniela Hüttemann |
| 31.03.2026 16:20 Uhr |
Generell sollten präventive Leistungen nur bei nachgewiesenem patientenrelevanten Nutzen in den Leistungskatalog aufgenommen werden dürfen. Es gebe weitere Untersuchungen mit unklarer Evidenz bezüglich eines Nutzens, zum Beispiel den Check Up 35 und die U-Untersuchungen. Beim Check Up sollen auch nicht anlassbezogene Laboruntersuchungen eingeschränkt werden.
Der obligatorische Harnstreifentest zur Erkennung von Tumoren und Nierenerkrankungen soll ganz wegfallen. Die regelmäßige Bestimmung des Lipidprofils soll nur bei Bedarf erfolgen, das heißt bei etwaigen Risikopatienten oder wenn bisher kein Profil bekannt ist. Das soll 5 bis 9 Millionen Euro jährlich einsparen.