| Alexander Müller |
| 28.04.2026 10:10 Uhr |
SPD-Finanzminister Lars Klingbeil bremst offenbar bei der Erhöhung des Apothekenhonorars / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Union und SPD waren sich einig, dass das Fixum der Apotheken nach vielen Jahren des Stillstands von 8,35 auf 9,50 Euro angehoben werden soll. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte ihrer Finanzkommission Gesundheit sogar ins Stammbuch geschrieben, die zusätzlichen Ausgaben bei ihren Vorschlägen zu berücksichtigen.
Auf Grundlage des Berichts hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) vorgelegt, mit umfassenden Sparmaßnahmen für das gesamte System. Bei den Apotheken will die Politik über einen um 30 Cent höheren Kassenabschlag zugreifen. Damit sollen die Apotheken nach Ansicht des Ministeriums einen Sparbeitrag leisten. Die schon eingepreiste Erhöhung des Fixums sollte trotzdem noch im Frühjahr kommen, so das wiederholte Versprechen der Ministerin.
Die Union ist intern gewaltig unter Druck, von der Regierung werden jetzt schnelle Reformen erwartet. Das GKV-BStabG soll daher unbedingt morgen durchs Kabinett. Allerdings ist der SPD das Paket insgesamt zu unausgewogen. Aus Sicht der Sozialdemokraten werden die Versicherten übermäßig belastet – auch im Vergleich mit den Vorschlägen der Finanzkommission. Das betrifft etwa die beitragsfreie Mitversicherung oder die höheren Zuzahlungen bei Arzneimitteln.
Ausgehend von Finanzminister Klingbeil tritt die SPD daher dem Vernehmen nach bei allen Maßnahmen auf die Bremse, die die Versicherten belasten könnten. Und das würde nach dieser Logik auch für die zusätzlichen Ausgaben der Krankenkassen bei einem erhöhten Fixum gelten. In der vergangenen Woche soll es beim Berichterstattergespräch zwischen den Koalitionären hoch hergegangen sein.
Ministerin Warken könnte das Fixum zwar zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium per Verordnung anpassen, doch Klingbeil könnte das Vorhaben via Finanzierungsvorbehalt oder Leitungsvorbehalt stoppen. Welche Bedeutung das Thema zwischen den Koalitionären am Ende wirklich hat, ist derzeit offen.
Allerdings hat BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller in der Anhörung zum GKV-BStabG einen Hinweis als mögliche Lösung gegeben: Man werde sich auch die nicht abgerufenen Mittel für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) ansehen, sagte er laut Teilnehmern. In der Koalition war schon in der Vergangenheit öfter laut darüber nachgedacht worden, diesen Topf zu plündern, um das höhere Fixum zumindest zeitweise gegen zu finanzieren. Etwa ein halbes Jahr ließe sich damit überbrücken.
Die Apotheken hätten in diesem Szenario allerdings gleich zwei Sparopfer gebracht: Die rund 500 Millionen Euro im pDL-Topf stünden dann nicht mehr für die Vergütung der Dienstleistungen zur Verfügung, der höhere Kassenabschlag würde sogar jährlich mit 200 Millionen Euro zu Buche schlagen. In ihrer Stellungnahme hatte sich die ABDA natürlich gegen den höheren Zwangsrabatt ausgesprochen, wenigstens aber eine Befristung und spätere Umsetzung gefordert.
Laut dem bisherigen Entwurf soll der Abschlag nämlich schon mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten, statt wie viele andere Maßnahmen erst ab 2027. Wenn der Sparbeitrag der Apotheken auf den Jahreswechsel verschoben werden könnte und Warken irgendwie vorher das höhere Fixum durchbekäme, wäre der Schaden zumindest etwas minimiert.