| Alexander Müller |
| 28.04.2026 10:10 Uhr |
Allerdings hat BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller in der Anhörung zum GKV-BStabG einen Hinweis als mögliche Lösung gegeben: Man werde sich auch die nicht abgerufenen Mittel für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) ansehen, sagte er laut Teilnehmern. In der Koalition war schon in der Vergangenheit öfter laut darüber nachgedacht worden, diesen Topf zu plündern, um das höhere Fixum zumindest zeitweise gegen zu finanzieren. Etwa ein halbes Jahr ließe sich damit überbrücken.
Die Apotheken hätten in diesem Szenario allerdings gleich zwei Sparopfer gebracht: Die rund 500 Millionen Euro im pDL-Topf stünden dann nicht mehr für die Vergütung der Dienstleistungen zur Verfügung, der höhere Kassenabschlag würde sogar jährlich mit 200 Millionen Euro zu Buche schlagen. In ihrer Stellungnahme hatte sich die ABDA natürlich gegen den höheren Zwangsrabatt ausgesprochen, wenigstens aber eine Befristung und spätere Umsetzung gefordert.
Laut dem bisherigen Entwurf soll der Abschlag nämlich schon mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten, statt wie viele andere Maßnahmen erst ab 2027. Wenn der Sparbeitrag der Apotheken auf den Jahreswechsel verschoben werden könnte und Warken irgendwie vorher das höhere Fixum durchbekäme, wäre der Schaden zumindest etwas minimiert.