| Melanie Höhn |
| 31.07.2026 15:30 Uhr |
Für die Durchsetzung dieser Vorschriften sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden, insbesondere die Bundesnetzagentur sowie das AI Office der Europäischen Kommission und der Europäische Datenschutzbeauftragte zuständig.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro geahndet werden. Bei Unternehmen kann die Geldbuße alternativ bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen.
Um Organisationen dabei zu helfen, ihre Verpflichtungen aus der KI-Verordnung besser zu verstehen, stellt die Kommission verschiedene Instrumente bereit. Dazu gehören die Leitlinien, der Verhaltenskodex sowie der »AI Act Service Desk« als Informationsstelle, die klare Orientierungshilfen zur KI-Verordnung bieten soll.
Ein erster Teil des AI Act trat bereits am 2. Februar 2025 in Kraft: Artikel 4 der Verordnung verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen und entsprechend geschult werden. Das gilt auch für kleine Betriebe wie Apotheken. Apotheken müssen damit die Unterweisungspflicht beachten.