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EU-AI-Act
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KI: Neue Pflichten und stärkere Aufsicht ab 2. August

Weitere zentrale Regelungen des EU-AI-Act werden ab 2. August anwendbar. Die EU-Kommission hat dazu Leitlinien veröffentlicht, die Betreiber von Systemen Künstlicher Intelligenz (KI) dabei unterstützen sollen, die Transparenzpflichten der Verordnung zu erfüllen.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 31.07.2026  15:30 Uhr
KI: Neue Pflichten und stärkere Aufsicht ab 2. August

Der EU-AI Act ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten, die vollständige Umsetzung der wichtigsten Etappen ist für den 2. August 2028 geplant. Einen wichtigen Meilenstein markiert jedoch schon der kommende 2. August: In Kraft tritt Artikel 50 der KI-Verordnung, der die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme fest, darunter generative und interaktive KI-Systeme sowie Deepfakes, festlegt.

Der Anbieter ist der Hersteller oder Softwaredienstleister, der das KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Die Apotheke ist der Betreiber, wenn wenn sie dieses KI-System im eigenen Betrieb, etwa auf ihrer Website oder zur Kundenkommunikation, einsetzt.

»Durch die rasante Entwicklung generativer und interaktiver KI-Systeme wird es zunehmend schwieriger, Interaktionen mit KI und KI-generierte Inhalte von menschengemachten, authentischen Inhalten zu unterscheiden. Zudem sind Einzelpersonen immer häufiger – ohne ihr Wissen – Verfahren zur Emotionserkennung und biometrischen Kategorisierung ausgesetzt«, so die EU-Kommission. Dies berge neue Risiken für Desinformation und Manipulation in großem Maßstab, Betrug, Identitätsanmaßung und Verbrauchertäuschung.

Information über Interaktion mit KI-Systemen

Anbieter sind mit Artikel 50 der Verordnung nun verpflichtet, KI-Systeme so zu gestalten, dass Einzelpersonen ausdrücklich darüber informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren. Dies kann auch Betriebe wie Apotheken betreffen, wenn sie beispielsweise einen KI-Chatbot oder ein anderes interaktives KI-System einsetzen. Zudem müssen maschinenlesbare Kennzeichnungen angebracht werden, die das Erkennen von KI-generierten oder manipulierten Inhalten ermöglichen. Letzteres bedeutet, dass auch technische Systeme erkennen müssen, dass bestimmte Inhalte von einer KI erstellt oder verändert wurden.

Auch müssen Betreiber die Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wenn diese mit Deepfakes, mit Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung sowie mit Textveröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle erstellt wurden, in Berührung kommen.

Diese Verpflichtungen sollen das Vertrauen und die Integrität im Informationsökosystem stärken, so die EU-Behörde. »Die Menschen sollen wissen, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierten Inhalten begegnen. Dies versetzt sie in die Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen, ihr Vertrauen in KI angemessen einzuschätzen und sich vor Desinformation oder Täuschung zu schützen«, hieß es weiter. 

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