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KI in der Apotheke
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Künstliche Intelligenz verantwortlich nutzen

Die digitale Transformation schreitet unaufhaltsam voran – auch Apotheken stehen vor einem tiefgreifenden Wandel. Die Frage ist nicht mehr, ob künstliche Intelligenz (KI)  Einzug halten wird, sondern wie sie verantwortungsvoll und rechtssicher eingesetzt werden kann.
AutorKontaktAnnekatrin Jentzsch
Datum 08.06.2026  07:00 Uhr

Nach mehr als drei Jahren Gesetzgebungsverfahren trat am 1. August 2024 die EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Sie schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen und folgt einem risikobasierten Ansatz: Je gefährlicher die Anwendung, desto strenger die Regulierung.

Doch was genau ist ein »KI-System«? Die Legaldefinition (Art. 3 Nr. 1 KI-VO) umfasst »ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grad autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können«. Entscheidend ist die Fähigkeit, aus Eingaben etwas Neues abzuleiten – also über einfache Wenn-dann-Regeln hinauszugehen.

Drei Risikostufen der KI-Systeme

Die Verordnung unterscheidet KI-Systeme nach drei Risikostufen: verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO), Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 KI-VO) und KI-Systeme mit sonstigem Risiko. Für Apotheken besonders relevant: KI-basierte Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika gelten als Hochrisiko-KI-Systeme, da sie unter die EU-Verordnungen über Medizinprodukte (MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR) fallen (Anhang I Abschnitt A Nr. 11 und 12 KI-VO).

Die KI-VO sieht eine gestaffelte Anwendbarkeit vor (Art. 113 KI-VO). Sie gilt ab dem 2. August 2026, wobei die Vorschriften zu verbotenen Praktiken bereits seit dem 2. Februar 2025 anwendbar sind. Die Vorschriften und Pflichten bezogen auf Hochrisiko-KI-Systeme treten dagegen erst am 2. August 2027 in Kraft.

Praktische Einsatzmöglichkeiten: Was KI in Apotheken leisten kann

Die ABDA hat in ihrem Positionspapier vom Oktober 2024 vielfältige Anwendungsfälle identifiziert. Die Einsatzmöglichkeiten reichen von der Patientenbetreuung bis hin zur betriebswirtschaftlichen Steuerung.

Bei der Patientenbetreuung und Kommunikation bauen KI-gestützte Übersetzungstools Sprachbarrieren ab und Erinnerungen an die Medikamenteneinnahme verbessern die Adhärenz. Chatbots können Patienten rund um die Uhr erreichen, organisatorische Fragen beantworten und Anfragen vorsortieren. Das schafft mehr Raum für die pharmazeutische Beratung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Arzneimitteltherapiesicherheit: KI analysiert Patientendaten, erkennt Muster und warnt vor potenziellen Risiken. Sie unterstützt bei Wechselwirkungschecks, identifiziert unerwünschte Arzneimittelwirkungen und gibt maßgeschneiderte Empfehlungen unter Berücksichtigung individueller Patientendaten.

Auch die Lieferkettenoptimierung profitiert von KI: Sie analysiert Absatzzahlen und Trends, um Lieferengpässe frühzeitig zu prognostizieren. Das automatisierte Lieferkettenmanagement reduziert Lagerwertverluste und steigert die Kundenzufriedenheit.

Ergänzend bieten betriebswirtschaftliche Analysen durch KI-basierte Dashboards Echtzeit-Einblicke in Kennzahlen wie Umsatz, Lagerbestand und Patientenströme. Die Liquiditäts- und Rentabilitätsüberwachung wird so zur kontinuierlichen Aufgabe.

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