Zusammenfassend lässt sich festhalten: Künstliche Intelligenz bietet Apothekern enorme Chancen, die Effizienz zu steigern, die Patientensicherheit zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie kann Routineaufgaben übernehmen, komplexe Daten analysieren und den Apotheker bei seiner Entscheidungsfindung unterstützen.
Doch der Kern der pharmazeutischen Tätigkeit bleibt menschlich: die Beratung von Mensch zu Mensch, das Verstehen individueller Bedürfnisse, die Verantwortung für Gesundheit und Leben. Für einen verantwortungsvollen KI-Einsatz sind Transparenz, Datensicherheit und eine qualitativ hochwertige Datenbasis unerlässlich. Da KI fachlich falsche Antworten liefern und auch halluzinieren kann, ist die finale Verifizierung und Plausibilitätsprüfung durch menschliche Expertise unverzichtbar.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die KI-VO und die neue Produkthaftungsrichtlinie sind höchst komplex, viele Fragen werden erst durch zukünftige Gerichtsentscheidungen abschließend geklärt werden. Dies darf jedoch Apothekerinnen und Apotheker nicht davon abhalten, die Chancen der KI bereits heute zu nutzen.
Rechtsanwältin Dr. Annekatrin Jentzsch ist Fachanwältin für Medizinrecht in der Kanzlei Pöppinghaus/ Schneider/Haas, Dresden.