Kernpunkte der neuen Leitlinie |
Nur für die operativen Verfahren bestehen medizinisch gut definierte Indikationen. Nicht festgelegt ist dagegen, nach welchen Kriterien und in welcher Reihenfolge die verschiedenen Monotherapien eingesetzt werden sollten. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit zur Therapiekaskade: Bei Vorliegen eines BPS wird eine Monotherapie ausgewählt. Bei Therapieversagen oder intolerablen Nebenwirkungen wird zum nächsten Arzneimittel gewechselt. Sinnvoll ist dieses Vorgehen jedoch nicht. Besser wäre es laut DGU, wenn die Wirkstoffe entsprechend ihrer Wirkung auf die Blasenauslassobstruktion und das Progressionsrisiko eingesetzt würden.
Weitere Literatur bei der Verfasserin
Silke Kerscher-Hack studierte Pharmazie an der Universität Regensburg. Ihre Promotion fertigte sie am Institut für Pharmazeutische Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München an. Seit nun zehn Jahren verfasst sie Texte zu medizinischen sowie pharmazeutischen Themen. Kerscher-Hack hat zudem eine Zusatzausbildung in Ernährungsberatung mit Fachrichtung Lebensmittelunverträglichkeiten absolviert.