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Benignes Prostatasyndrom

Kernpunkte der neuen Leitlinie

In der neuen Fassung der deutschen Leitlinie zum benignen Prostatasyndrom werden erstmals Diagnostik und Therapie zusammengefasst. Die praxisorientierten Empfehlungen können auch für die Beratung in der Apotheke nützlich sein.
AutorKontaktSilke Kerscher-Hack
Datum 26.10.2023  18:00 Uhr

Wann eine Kombination sinnvoll ist

Manchmal verordnen Ärzte auch die Kombination zweier Wirkstoffklassen. Beispielsweise können α-Blocker und 5-ARI bei hohem Progressionsrisiko und einem Prostatavolumen über 40 cm³ das Fortschreiten der Erkrankung abschwächen, wenn sie mindestens zwei Jahre eingenommen werden. Die Nebenwirkungen – außer Ejakulationsstörungen, die häufiger auftreten – entsprechen in etwa der Summe der unter den Monotherapien vorkommenden unerwünschten Wirkungen.

Zudem gibt es die Möglichkeit, bei Versagen oder unzureichender Wirkung einer α-Blocker-Monotherapie diesen mit einem Muskarinrezeptor-Antagonisten zu kombinieren, sofern Speichersymptome wie häufiges oder nächtliches Harnlassen im Vordergrund stehen. Die Kombination mit einem PDE-5-Inhibitor kann Beschwerden moderat reduzieren, ist der Monotherapie klinisch jedoch nicht relevant überlegen.

Ebenso verbesserte die Kombination von 5-ARI und PDE-5-Hemmer die Symptome nur moderat, aber nicht klinisch relevant. Da sich jedoch die erektile Funktion deutlich verbessert, kann die Kombination sinnvoll sein, um die durch die 5-ARI verursachte erektile Dysfunktion abzuschwächen.

Die gleichzeitige Einnahme von α-Blockern und Mirabegron verbessert Blasenspeichersymptome (wie Anzahl der Miktionen, Miktionsvolumen und Drangepisoden) und kann daher bei persistierenden Blasenspeichersymptomen eine Option sein. Der IPSS verbessert sich allerdings nicht klinisch signifikant. Nicht empfehlenswert ist dagegen aufgrund der Datenlage und der fehlenden Evidenz eine Kombination von Antimuskarinika und Mirabegron.

Operative Verfahren

Eine lange bestehende, nicht oder nur unzureichend behandelte Blasenauslassobstruktion (BPO) kann verschiedene Komplikationen auslösen, zum Beispiel

  • rezidivierenden Harnverhalt,
  • rezidivierende Harnwegsinfektionen mit/ohne Prostata- oder Nebenhodeninfektionen,
  • rezidivierende Makrohämaturie (aus Prostatagefäßen),
  • Blasensteine,
  • Blasenpseudodivertikel (Ausstülpungen der Mukosa),
  • Dilatation des oberen Harntrakts mit/ohne Einschränkung der Nierenfunktion.

Treten diese auf, muss operiert werden. Kontrolliertes Zuwarten oder eine medikamentöse Behandlung sind kontraindiziert. Eingesetzt werden transurethrale (durch die Harnröhre) sowie suprapubische (oberhalb des Schambeins) Verfahren und die Embolisation (Verschluss von Blutgefäßen).

Als Referenzverfahren mit nachgewiesener Langzeiteffektivität gilt laut Leitlinie die sogenannte monopolare transurethrale Resektion der Prostata (mTURP). Sie wird bei Männern, deren Prostata ein Volumen bis 80 cm³ hat, uneingeschränkt empfohlen. Der Eingriff reduziert sowohl die Symptome des unteren Harntrakts als auch die Blasenauslassobstruktion nachhaltig und verbessert die Lebensqualität der Patienten.

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