Keiner hat genau hingeschaut |
Jennifer Evans |
05.03.2019 15:24 Uhr |
Kleine Vermerke in den Akten sind dem Gericht offenbar entgangen. Womöglich hätte der Fall bei einer anderen Strafkammer landen müssen. / Foto: Fotolia/Eisenhans
Nach Auffassung von Professor Carsten Wegner, Verteidiger von Thomas Bellartz, wäre das Strafverfahren eigentlich Sache der 26. Strafkammer des Berliner Landgerichts gewesen, die eine Sonderzuständigkeit für Belange rund um den Datenschutz hat. Weil es aber schließlich in die Zuständigkeit der 1. Großen Strafkammer fiel, steht Bellartz seiner Ansicht nach vor dem falschen Richter.
Bereits seit Januar 2018 müssen sich die beiden Angeklagten dafür verantworten, zwischen 2009 und 2012 Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben und in diesem Zusammenhang auch gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen zu haben. Allerdings verfolgen die Richter jenen Teil der Anklage, in dem es um Verstöße gegen den Datenschutz geht, schon seit Monaten nicht mehr.
Dennoch musste der Vorsitzende Richter heute zugeben, dass an der Kritik der Verteidigung etwas dran ist. Demnach hätte tatsächlich die andere Strafkammer für den Fall zuständig sein sollen. Allerdings seien diese internen Vorgaben nicht gesetzlich bindend, betonte er. Daher sei dann jene Kammer zuständig, die das Hauptverfahren eröffnet. Nach Auffassung der Richter ist es zudem deutlich zu spät, dieses Thema so lange nach Prozessauftakt auf den Tisch zu bringen. Zumal bis jetzt weder der Staatsanwalt noch die Verteidiger über die Unzuständigkeit gestolpert seien. Und auch den Richtern sei dies entgangen.
Die Rechtsanwälte sind anderer Meinung: Sie sehen in der Angelegenheit einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Darin steht, dass niemand »seinem gesetzlichen Richter entzogen« werden darf. Ihrer Rechtsauffassung zufolge ist es außerdem jederzeit möglich, die Zuständigkeit innerhalb des Gerichts zu rügen – auch nach Prozessauftakt. Daher beantragten die Verteidiger beider Parteien heute, das Verfahren in die Hände der eigentlich zuständigen 26. Strafkammer zu geben. Die Richter lehnten ab. Das hätte nämlich bedeutet, dass die Hauptverhandlung nach knapp 40 Verhandlungstagen noch einmal neu aufgerollt werden müsste und vielleicht vor einer anderen Strafkammer einen anderen Verlauf genommen hätte.
Auch lehnte das Gericht ab, die Hauptverhandlung aufgrund der neuen Erkenntnisse auszusetzen oder den Staatsanwalt zu dem Thema zu vernehmen. Hinsichtlich des Wechsels der Zuständigkeit hat die Strafkammer keine Bedenken und sieht darin auch keinerlei Auswirkung auf die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage. Auch deshalb, weil die Verstöße in Sachen Datenschutz längst ausgeklammert sind und es nur noch um das Ausspähen von Daten geht.
Trotz der Einwände halten die Richter an ihrem Zeitplan fest: Am 13. März soll der Staatsanwalt plädieren. Im April könnte dann endlich das Urteil fallen.