Kassen wollen Honorardeckel bei Grippeimpfungen |
Ev Tebroke |
27.05.2022 12:00 Uhr |
Grippeimpfung in der Apotheke: Ab Herbst bieten die Offizinen diesen Service bundesweit an. Wieviel sie pro Impfung verdienen, ist bislang noch unklar. / Foto: ABDA
Mit der Verabschiedung des sogenannten Pflegebonusgesetzes ist auch der Weg frei, für bundesweite Grippeimpfungen in Apotheken. Bislang durften Apothekerinnen und Apotheker nur im Rahmen von regionalen Modellprojekten gegen die Grippe impfen. Damit diese neue Serviceleistung ab Herbst wie gesetzlich festgelegt regelhaft in den Apotheken starten kann, müssen sich Kassen- und Apothekerseite noch auf die entsprechenden Vergütungsregeln einigen. Laut Gesetz haben sie dazu ab Inkrafttreten zwei Monate Zeit. Doch die Gespräche zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) könnten sich – wie so oft – schwierig gestalten. Denn die Kassen planen eine Deckelung der Honorare. Das geht aus ihrer Stellungnahme im Vorfeld der Gesetzesberatung hervor. Die Tatsache, dass sie zudem die Verhandlungszeit von zwei Monaten für zu kurz hielten und diese um weitere sechs Monate verlängert haben wollten, unterstreicht den Eindruck eines großen bevorstehenden Klärungsbedarfs.
Kommt es innerhalb der zwei Monate zu keinem Ergebnis, könnte – ebenfalls wie so oft – ein Schiedsspruch vonnöten sein, um eine Einigung zu erzwingen. Dann müsste die Schiedsstelle innerhalb von einem Monat den Vertragsinhalt festlegen, heißt es im Pflegebonusgesetz. Zuletzt musste die Schiedsstelle beim Thema pharmazeutische Dienstleistungen zum Zuge kommen. Nachdem Kassen und Apotheker im Rahmen der Selbstverwaltung keine Einigung fanden, wurde die Schiedsstelle angerufen. Doch auch dann zogen sich die Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien über Monate hin, ohne finales Ergebnis. Dem Vernehmen nach hatten sich die Kassen partout in einigen Punkten quer gestellt, sodass schließlich per Schiedsspruch entschieden wurde. Nach Informationen der PZ soll das Kassenlager diesen aber nicht anerkannt haben und könnte nun womöglich dagegen klagen.