Kassen können Schreiben rechtzeitig verschicken |
Die Kassen sind also im Zeitplan. Dabei hatte der GKV-Spitzenverband im Vorfeld der neuen Verordnung beim BMG noch um einen flexiblen Zeitrahmen hinsichtlich des Versands der Schreiben an die Arbeitsuchenden gebeten. Und auch darum, dass die Betroffenen ihre Schutzmasken in den Apotheken noch bis zu 14 Tage nach der Zustellung dieses Briefs abholen können. Den Wünschen der Kassen war das Ministerium bekanntlich nicht nachgekommen und hatte eine Abholungsfrist bis zum 6. März 2021 festgesetzt.
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