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Masken für Arbeitsuchende

Kassen können Schreiben rechtzeitig verschicken

Für den Versand der Schreiben an Arbeitsuchende, die nun auch kostenlose FFP2-Masken erhalten, hatten sich die Kassen eigentlich mehr Zeit gewünscht. Doch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen fixen Termin gesetzt, bis wann diese Personengruppe sich die Masken aus der Apotheke holen kann. Die Kassen zeigen sich dennoch entspannt und geben an, den Zeitplan einhalten zu können.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 11.02.2021  11:05 Uhr

Mit der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vergangenen Freitag entschieden, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) neben Risikopatienten ebenfalls kostenlos Atemschutzmasken erhalten sollen. Das betrifft hierzulande rund 5 Millionen Menschen, die sich bis zum 6. März 2021 einmalig zehn Masken aus der Apotheke holen können, wenn sie dafür ein Informationsschreiben ihrer Krankenkasse vorlegen.

Die Frist für den Versand der Schreiben ist knapp bemessen, angesichts der Erfahrungen, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach eigenen Angaben bereits aus dem Versand der Masken-Gutscheine an rund 34 Millionen Risikopatienten gesammelt hat. Demnach benötigen die Kassen nach Bekanntgabe der Druckvorlage bis zu zehn Arbeitstage, um aus ihrer Datenbank die Anspruchsberechtigten herauszufiltern, ein Musterschreiben zu erstellen und es dann auf den Postweg zu bringen. Beim Voucher-Versand war es daher zuletzt zu einigen Verzögerungen gekommen.

Anspruchsberechtige schon ermittelt

Doch dieses Mal scheint es runder zu laufen, allerdings ist die Gruppe der Anspruchsberechtigten auch deutlich kleiner. Bei der Barmer zum Beispiel ist »die Datenselektion der anspruchsberechtigten Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, bereits abgeschlossen«, so ein Sprecher auf Anfrage der PZ. Der Versand starte spätestens Anfang kommender Woche und somit würden die betroffenen Versicherten das Informationsschreiben rechtzeitig erhalten.

Wie eine Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg gegenüber der PZ bestätigte, werden auch dort die Anschreiben Anfang der kommenden Woche verschickt. »Wir gehen davon aus, dass sie innerhalb der Frist bei den Anspruchsberechtigten ankommen werden«, sagte sie. Bis zum kommenden Montag will auch die Techniker Krankenkasse (TK) alle Brief an die ALG II-Bezieher versendet haben, wie eine Sprecherin gegenüber der PZ sagte.

Keine Sorge, dass sie den vom BMG gesetzten Termin hält, hat auch die DAK-Gesundheit: »Wir werden die Schreiben an ALG-II-Bezieher im Laufe der Woche verschicken«, heißt es auf Nachfrage der PZ. Auch weist die DAK-Gesundheit darauf hin, dass die FFP2-Masken aus der Apotheke keine Leistung der Kasse sei, sondern lediglich eine Unterstützung der Bundesregierung. Versicherte ALG-II-Empfänger, die bereits in der ersten FFP2-Masken-Aussendungen an Risikopatienten Voucher erhalten hätten, bekämen kein weiteres Schreiben.

Kassen sind im Zeitplan

Die Kassen sind also im Zeitplan. Dabei hatte der GKV-Spitzenverband im Vorfeld der neuen Verordnung beim BMG noch um einen flexiblen Zeitrahmen hinsichtlich des Versands der Schreiben an die Arbeitsuchenden gebeten. Und auch darum, dass die Betroffenen ihre Schutzmasken in den Apotheken noch bis zu 14 Tage nach der Zustellung dieses Briefs abholen können. Den Wünschen der Kassen war das Ministerium bekanntlich nicht nachgekommen und hatte eine Abholungsfrist bis zum 6. März 2021 festgesetzt.

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