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GKV-Spargesetz 
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Kassen drängen auf schnelle Einigung

Bundestag und Bundesrat haben heute erstmals zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beraten. Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) äußern deutliche Kritik. 
AutorPaulina Kamm
Datum 12.06.2026  13:30 Uhr
Verband der Diagnostica-Industrie: Keine Begeisterung für Kurswechsel 

Verband der Diagnostica-Industrie: Keine Begeisterung für Kurswechsel 

Vorsorge- und Präventionsleistungen zu deckeln, widerspreche dem gesundheitspolitischen Konsens für Prävention und Vorsorge, meldet der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) zu Wort. »Beitragsstabilität darf nicht gegen Versorgungsstabilität ausgespielt werden. Prävention, Vorsorge und Früherkennung tragen dazu bei, Krankheiten rechtzeitig zu erkennen, Therapien gezielt einzusetzen und Folgekosten zu vermeiden«, prophezeit VDGH-Geschäftsführer Martin Walger.

Alle Früherkennungsprogramme der GKV seien betroffen, insbesondere die Frauengesundheit: Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses, Mammographiescreening, Leistungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt, zum Beispiel serologische Untersuchungen oder das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes, Darmkrebsscreening, Neugeborenenscreening, Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern sollen der Geschichte angehören. »Mit dem GKV-Spargesetz wird eine medizinisch indizierte und durch Richtlinien des G-BA evidenzbasierte Regelversorgung einer fiskalisch motivierten Mengensteuerung unterworfen«, kritisiert Walger.

Warum sich der Bund gegen Prävention von Krankheiten und für teure Behandlungen und Folgekosten entscheide, sei fragwürdig. Angesichts dessen appelliere der VDGH an den Gesetzgeber, von Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen in der geplanten Budgetierung abzulassen. 

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