Pharmazeutische Zeitung online
Hamburg

Kammerversammlung als großes Kino

Vermutlich ohne Popcorn, aber mit viel Abstand wird am 22. Juni die Sommersitzung der Apothekerkammer Hamburg stattfinden: Die Kammerversammlung wurde in ein Multiplex-Kino verlegt. Besprochen werden unter anderem eine neue Gebührenordnung und der Umzug der Kammer.
Christiane Berg
05.06.2020  14:34 Uhr

In den vergangenen Tagen wurden in Hamburg viele Einschränkungen aufgehoben, damit Schritt für Schritt wieder weitest gehend »Normalität« einkehren kann. So darf auch die Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 22. Juni 2020 als Präsenzveranstaltung stattfinden – unter strengen Auflagen.

Präsenz der Mitglieder, so der Vorstand der Apothekerkammer Hamburg in einer Sonderausgabe des Kammer-Newsletters, sei von Bedeutung, da virtuell durchgeführte Kammerversammlungen in Hamburg nicht rechtswirksam seien, jedoch Themen von grundsätzlicher Bedeutung zur Entscheidung anständen. Anders als in anderen Kammergebieten gibt es in Hamburg keine Delegierten, die die Kammerversammlung bilden, sondern alle in Hamburg tätigen Apotheker können an der Vollversammlung teilnehmen und sind stimmberechtigt. Da die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus zwar derzeit verringert, nicht jedoch gestoppt ist, seien besondere Auflagen nicht nur zur Hygiene, sondern insbesondere zum Abstand vorgeschrieben. Um diese Abstandsregeln einhalten zu können, sei als Ort für die Versammlung mit großer Platzkapazität und Abluftklimaanlage ein Multiplex-Kino (Cinemaxx am Dammtor) statt wie üblich der Hörsaal des Pharmazeutischen Instituts ausgewählt worden.

»Wir leben in besonderen Zeiten, die besondere Maßnahmen erforderlich machen«: Es sind, so Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen zur Pharmazeutischen Zeitung, von allen Teilnehmern besondere Vorgaben zu beachten, wie in der Einladung an die Mitglieder beschrieben. Wer teilnehmen möchte, muss sich verbindlich bis zum 18. Juni über das entsprechende Online-Melde-Formular auf der Homepage der Kammer angemeldet haben. Anderenfalls könne eine Teilnahme nicht garantiert werden.

Vom Betreten bis zum Verlassen des Kinogebäudes seien entweder FFP2-Masken ohne Ventil oder Masken mit äquivalentem Schutzniveau zu tragen. Niemand dürfe den Versammlungssaal eigenständig aufsuchen. Die Plätze werden zugewiesen, damit die Belegung dokumentiert werden kann. Auch seien alle Teilnehmer aufgefordert, spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung um 19 Uhr 30 am Cinemaxx zu erscheinen, da der Einlass aufgrund der zu beachtenden Bestimmungen erheblich mehr Zeit als gewöhnlich benötigen wird.

Seite123>

Mehr von Avoxa