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Hamburg

Kammerversammlung als großes Kino

Vermutlich ohne Popcorn, aber mit viel Abstand wird am 22. Juni die Sommersitzung der Apothekerkammer Hamburg stattfinden: Die Kammerversammlung wurde in ein Multiplex-Kino verlegt. Besprochen werden unter anderem eine neue Gebührenordnung und der Umzug der Kammer.
Christiane Berg
05.06.2020  14:34 Uhr

In den vergangenen Tagen wurden in Hamburg viele Einschränkungen aufgehoben, damit Schritt für Schritt wieder weitest gehend »Normalität« einkehren kann. So darf auch die Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 22. Juni 2020 als Präsenzveranstaltung stattfinden – unter strengen Auflagen.

Präsenz der Mitglieder, so der Vorstand der Apothekerkammer Hamburg in einer Sonderausgabe des Kammer-Newsletters, sei von Bedeutung, da virtuell durchgeführte Kammerversammlungen in Hamburg nicht rechtswirksam seien, jedoch Themen von grundsätzlicher Bedeutung zur Entscheidung anständen. Anders als in anderen Kammergebieten gibt es in Hamburg keine Delegierten, die die Kammerversammlung bilden, sondern alle in Hamburg tätigen Apotheker können an der Vollversammlung teilnehmen und sind stimmberechtigt. Da die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus zwar derzeit verringert, nicht jedoch gestoppt ist, seien besondere Auflagen nicht nur zur Hygiene, sondern insbesondere zum Abstand vorgeschrieben. Um diese Abstandsregeln einhalten zu können, sei als Ort für die Versammlung mit großer Platzkapazität und Abluftklimaanlage ein Multiplex-Kino (Cinemaxx am Dammtor) statt wie üblich der Hörsaal des Pharmazeutischen Instituts ausgewählt worden.

»Wir leben in besonderen Zeiten, die besondere Maßnahmen erforderlich machen«: Es sind, so Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen zur Pharmazeutischen Zeitung, von allen Teilnehmern besondere Vorgaben zu beachten, wie in der Einladung an die Mitglieder beschrieben. Wer teilnehmen möchte, muss sich verbindlich bis zum 18. Juni über das entsprechende Online-Melde-Formular auf der Homepage der Kammer angemeldet haben. Anderenfalls könne eine Teilnahme nicht garantiert werden.

Vom Betreten bis zum Verlassen des Kinogebäudes seien entweder FFP2-Masken ohne Ventil oder Masken mit äquivalentem Schutzniveau zu tragen. Niemand dürfe den Versammlungssaal eigenständig aufsuchen. Die Plätze werden zugewiesen, damit die Belegung dokumentiert werden kann. Auch seien alle Teilnehmer aufgefordert, spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung um 19 Uhr 30 am Cinemaxx zu erscheinen, da der Einlass aufgrund der zu beachtenden Bestimmungen erheblich mehr Zeit als gewöhnlich benötigen wird.

Bericht des Präsidenten vorab auf Youtube

Erstmals wird der Bericht des Präsidenten nicht als Vor-Ort-Vortrag, sondern als Youtube-Video präsentiert werden. Dieses Video ist ab dem 15. Juni auf der Homepage der Kammer abrufbar und wird während der Präsenzveranstaltung aus Zeitgründen nicht noch einmal extra gezeigt. Allerdings kann und soll der digitale Bericht des Präsidenten dort diskutiert werden. Neu ist auch, dass der Vorstand im Vorfeld der Versammlung an mehreren Tagen Sprechstunden zu den Tagesordnungspunkten anbieten wird. 

Aufgrund der besonderen Bedingungen in Corona-Zeiten habe der Vorstand darüber hinaus entschieden, die Tagesordnung der Kammerversammlung auf die notwendigsten Punkte zu beschränken. So könne die Dauer der Veranstaltung zum Schutz der Teilnehmer so gering wie möglich gehalten werden. Einige Punkte wie die Nachbesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Wahl der Mitglieder des Schlichtungsausschusses und (in Abstimmung mit der Antragstellerin) auch ein Antrag zur Notdienstordnung sind auf die nächste Kammerversammlung verschoben worden. Die Wahl der Delegierten für den Deutschen Apothekertag entfällt, da dieser abgesagt wurde.

Gebührenordnung und Umzug

Siemsen machte im Gespräch mit der PZ deutlich, dass im Rahmen der Präsenzveranstaltung unbedingt grundlegende Details der neuen Gebührensatzung diskutiert werden müssen. Gemäß Schreiben der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 11. Juli 2019 wurde die Genehmigung der Gebührensatzung mit der Auflage verbunden, die Weiterbildungsgebühr aufgrund der Gefahr der Kostenunterdeckung anzupassen. Darüber hinaus müssen die Fortbildungs- und QMS-Gebühren an die tatsächlichen Gegebenheiten angeglichen werden. Die neuen Gebühren werden vorgestellt. Den Entwurf der neuen Gebührensatzung kann vorbereitend auf der Homepage der Kammer eingesehen werden.

Wichtig und zukunftsweisend, so Siemsen, sei es zudem , im Rahmen der Präsenzveranstaltung die geplante Verlegung der Geschäftsstelle der Apothekerkammer zu diskutieren. Hintergrund sind Platz-, Aufgaben- und Personalzuwachs- sowie Daten- und Brandschutzgründe. Es soll über die Modifikationen des Umzugs und Entnahmen aus dem Kammervermögen zur Deckung der Kosten abgestimmt werden. Eine Beitragserhöhung sei in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.

Die Kammerversammlung ist gemäß § 25 HmbKGH beschlussfähig, wenn mindestens fünf Prozent der Kammermitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist die Kammerversammlung erneut mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Dies kann in dringenden Fällen am selben Tage geschehen. Ist im laufenden Jahr noch eine zweite Sitzung der Kammerversammlung geplant, so findet diese am 24. November 2020, 19:30 Uhr, statt.

Auch andere Kammer sind erfinderisch

Bundesweit mussten auch andere Kammern bedingt durch die Corona-Pandemie bislang zu außergewöhnlichen Maßnahmen greifen, um ihren gesetzlich vorgegebenen Statuten gerecht werden zu können. Manche verlegten ihren Veranstaltungsort in größere Räume, andere ins Netz. So fand die turnusmäßige Sitzung der Apothekerkammer Niedersachsen unter Federführung der Kammerpräsidentin Cathrin Burs am 15. April mit 71 Kammermitgliedern und somit beschlussfähig erstmals als Web-Konferenz statt.

In Westfalen-Lippe berichtete am vergangenen Mittwoch Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening im Rahmen des Online-Formats »Kammerversammlung kompakt« über die neuesten standespolitischen Entwicklungen. Wurde der Deutsche Apothekertag gänzlich abgesagt, so ist für diesen bislang keine digitale Ersatzveranstaltung vorgesehen.

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