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Mehr Kompetenzen für den DAT
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Kammer Hessen will Reform der ABDA

Im Rahmen der Strukturreform der ABDA wurde auch die Rolle des des Deutschen Apothekertags (DAT) sprachlich neu gefasst. Weil sich in Sachen Verbindlichkeit der Beschlüsse eigentlich nichts ändert, steht die Anpassung vorerst nur unter Beobachtung. Trotzdem wird beim diesjährigen DAT wieder über eine deutliche Kompetenzerweiterung des Apothekerparlaments diskutiert.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 02.09.2026  15:00 Uhr

Aus Sicht der Juristen hat die neue Formulierung im Rahmen der Strukturreform, wonach DAT-Beschlüsse von der ABDA »zu berücksichtigen« sind, keinerlei nachteilige Auswirkungen auf die Verbindlichkeit dieser Beschlüsse. Souverän ist ohnehin die ABDA-Mitgliederversammlung. 

Beim DAT in München in zwei Wochen wird dennoch erneut über die Organisation und Struktur der ABDA gesprochen. Die Landesapothekerkammer Hessen hat einen Antrag eingebracht, der das Ziel hat, die »demokratische Legitimation, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Bindung der ABDA an die Apotheker*innen in der Fläche nachhaltig zu stärken«.

Die Kammer Hessen wünscht sich eine Weiterentwicklung der ABDA-Strukturen, sodass »Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar, nachvollziehbar und überschneidungsfrei geregelt werden«. Die Kammer Hessen beklagt die »personelle und funktionelle Doppelung« zwischen Mitgliederversammlung und Gesamtvorstand und erklärt, dass die Entscheidungskompetenzen in der ABDA eindeutig den jeweiligen Organen zugewiesen sein müssten.

Neue Kompetenzen für den DAT

In dem Antrag wird außerdem eine Stärkung des DAT gefordert. Dieser soll wieder als Organ der ABDA dienen und das »zentrale Forum der berufspolitischen Willensbildung« der Apothekerschaft sein. Der DAT soll dazu die folgenden Kompetenzen und Befugnisse bekommen:

  • Das Recht, verbindliche Grundsatzbeschlüsse zur berufspolitischen Ausrichtung der ABDA zu fassen.
  • Das Recht, über wesentliche Strukturfragen der Standesvertretung zu beraten und Beschlüsse zu fassen.
  • Das Recht, Satzungsänderungen mit grundsätzlicher Bedeutung für die demokratische Legitimation, Gremienstruktur und Beteiligung der Apothekerinnen und Apotheker zu initiieren.
  • Das Recht auf regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung seiner Beschlüsse.
  • Das Recht, bei wesentlichen strategischen Prozessen der ABDA frühzeitig eingebunden zu werden.

Die ABDA soll nach dem Wunsch der Kammer Hessen dazu verpflichtet werden, regelmäßig transparent darzustellen, wie die Beschlüsse des Deutschen Apothekertages bearbeitet, umgesetzt oder aus welchen Gründen sie nicht umgesetzt werden.

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