| Lukas Brockfeld |
| 02.09.2026 15:00 Uhr |
Die Landesapothekerkammer Hessen wünscht sich mehr Kompetenzen für den DAT. / © PZ/Alois Müller
Aus Sicht der Juristen hat die neue Formulierung im Rahmen der Strukturreform, wonach DAT-Beschlüsse von der ABDA »zu berücksichtigen« sind, keinerlei nachteilige Auswirkungen auf die Verbindlichkeit dieser Beschlüsse. Souverän ist ohnehin die ABDA-Mitgliederversammlung.
Beim DAT in München in zwei Wochen wird dennoch erneut über die Organisation und Struktur der ABDA gesprochen. Die Landesapothekerkammer Hessen hat einen Antrag eingebracht, der das Ziel hat, die »demokratische Legitimation, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Bindung der ABDA an die Apotheker*innen in der Fläche nachhaltig zu stärken«.
Die Kammer Hessen wünscht sich eine Weiterentwicklung der ABDA-Strukturen, sodass »Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar, nachvollziehbar und überschneidungsfrei geregelt werden«. Die Kammer Hessen beklagt die »personelle und funktionelle Doppelung« zwischen Mitgliederversammlung und Gesamtvorstand und erklärt, dass die Entscheidungskompetenzen in der ABDA eindeutig den jeweiligen Organen zugewiesen sein müssten.
In dem Antrag wird außerdem eine Stärkung des DAT gefordert. Dieser soll wieder als Organ der ABDA dienen und das »zentrale Forum der berufspolitischen Willensbildung« der Apothekerschaft sein. Der DAT soll dazu die folgenden Kompetenzen und Befugnisse bekommen:
Die ABDA soll nach dem Wunsch der Kammer Hessen dazu verpflichtet werden, regelmäßig transparent darzustellen, wie die Beschlüsse des Deutschen Apothekertages bearbeitet, umgesetzt oder aus welchen Gründen sie nicht umgesetzt werden.