Justizministerin: Apotheken sollen Fälschungen melden |
Gegenüber der PZ hatten Ulrich Laut, Hauptgeschäftsführer der Kammer Hessen, und Klaus Laskowski, Syndikusrechtsanwalt und Justitiar bei der Bayerischen Landesapothekerkammer, den Apothekern aber geraten, immer abzuwägen und Entscheidungen in Einzelfällen zu treffen. Laut warnte vor pauschalen Zusagen wie etwa durch die Generalstaatsanwaltschaften. Wer Strafanzeige stellen möchte, könne das nur nach Prüfung und Abwägung potentieller Risiken im konkreten Einzelfall tun, sei dazu aber nicht verpflichtet, betonte auch Laskowski. Er empfiehlt deshalb allen Apothekern: »Wer sich entschließt, Strafanzeige stellen zu wollen, der sollte sich vorher zum Beispiel bei der Staatsanwaltschaft beraten lassen und sich verbindlich bestätigen lassen, dass die Nicht-Einhaltung der Schweigepflicht in diesem Fall straffrei bleibt«. Für alle, denen das angesichts des fordernden Apothekenalltags aber zu umständlich sei, habe er größtes Verständnis.
Immerhin: Inzwischen ist es für die Apothekenteams etwas leichter geworden, die Fälschungen überhaupt zu entdecken. Seit einigen Tagen lassen sich im Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbandes die Chargennummern der Impfstoffe überprüfen.