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Impfverordnung

Jüngere werden mit Astra-Zeneca-Impfstoff geimpft

Ein aktualisierter Entwurf der Coronavirus-Impfverordnung zeigt: die STIKO-Empfehlung, dass der Impfstoff von Astra-Zeneca nur an Personen bis 64 Jahre verimpft werden soll, wird nun rechtlich festgezurrt. Demnach soll vor allem medizinisches Personal mit dem Vektorimpfstoff geimpft werden, während Über-65-Jährige die mRNA-Impfstoffe bekommen sollen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 01.02.2021  16:30 Uhr

Vergangene Woche hatte die Ankündigung der Ständigen Impfkommission (STIKO) selbst international für Diskussion gesorgt, von der Impfempfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) abzuweichen. Denn am Freitag hatte die Europäische Kommission auf EMA-Empfehlung den Astra-Zeneca Vektorimpfstoff zugelassen, allerdings ohne Altersbeschränkung. Die STIKO erklärte jedoch, dass der Impfstoff von Astra-Zeneca nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren empfohlen werde.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte dazu am Montag in Berlin, dass die STIKO-Empfehlung nicht ausgesprochen wurde, weil der Impfstoff schlecht wäre, sondern weil die Daten für die Altersgruppe der Über-65-Jährigen nicht ausreichen. Diese könnten aber auch noch nachgereicht werden, so Spahn. Demnach könnte sich die Haltung der STIKO auch nochmal ändern. Die Empfehlung der STIKO hat nun maßgeblich Einfluss auf die Priorisierung, die in der Coronavirus-Impfverordnung geregelt ist.

In einem Entwurf über die Änderung der Verordnung, die der PZ vorliegt, zurrt Spahn nun rechtlich fest, dass der Astra-Zeneca-Impfstoff nur an Personen bis 64 Jahre verimpft werden soll. Die Verordnung teilt in § 2 und § 3 genau auf, dass alle Über-65-Jährigen, die in die erste und zweite Gruppe der Priorisierung fallen, »Anspruch auf Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe Comirnaty von Biontech oder Covid-19-Vaccine von Moderna« haben. Insbesondere medizinisches Personal, sowie Personal in Pflegeheimen, aber auch jüngere Menschen mit Vorerkrankungen, die zuerst geimpft werden sollen, werden nun laut Verordnung den »zugelassenen Vektorviren-Impfstoff Covid-19 Vaccine von AstraZeneca« erhalten. Vor dem Hintergrund, dass der Astra-Zeneca-Impfstoff eine deutlich geringere Wirksamkeit als die Impfstoffe von Moderna und Biontech/Pfizer vorweist, ist diese rechtliche Regelung nicht ganz unkritisch. So wird das Pflegepersonal nun mit einem durchschnittlich 59-prozentigem Schutz gegen Covid-19 geimpft, während Über-65-Jährige den rund 95-prozentigen Schutz erhalten.

Zudem wird im aktualisierten Verordnungsentwurf die präzise STIKO-Liste, welche Vorerkrankten priorisiert geimpft werden sollen, mit aufgenommen. Zudem kann in begründeten Einzelfällen »von dieser Reihenfolge abgewichen werden«, schreibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der Begründung der Verordnung. Tatsächlich hatten in den vergangenen Wochen immer wieder Menschen mit Vorerkrankungen geklagt, um zügiger an eine Coronavirus-Impfung zu gelangen, jedoch nicht immer mit Erfolg. Erst am heutigen Montag wies das Berliner Verwaltungsgericht laut dpa-Mitteilung die Eilanträge zweier Berliner ab, die aufgrund ihrer Krebserkrankung eine vorgezogene Covid-19-Impfung einklagen wollten.

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